Ich habe am am 2.5.12 per Einschreiben meine Wohnung beim Vermieter zum 30.6.12 gekündigt.
Bei einen Gespräch am 3.5. sagte er mir" er nimmt die Kündigung nicht an und besteht auf eine Kündigungsfrist von 6 Monaten." Ich weiß das die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, aber ich habe den Fehler gemacht, statt den 31.7.12 den 30.6.12 zu kündigen.
Meine Frage ist gilt die Kündigung jetzt vielleicht automatisch zum 31.7. oder muß ich jetzt nochmals eine schreiben.
Für Antworten bedanke ich mich und verbleibe mit
freundl. Gruß Heiwei
Vermieter nimmt Kündigung nicht an
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Heiwei -
12. Mai 2012 um 19:45 -
Erledigt
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Sie können Ihre Kündigung jederzeit unter Beachtung der Fristen erneut kündigen.
Allerdings wird es nun der 31. August werden. Die 3-Monatsfrist beginnt wieder von neuen.
Übrigens was ist mit dem 6 Monaten ? -
Hallo Kolinum,
danke für deine Antwort. Ich werde eine neue Kündigung schreiben.Was ist wenn der Vermieter meine Kündigung welche ich dann per Einschreiben schicken werde nicht annimmt?
Bei den 6-Monaten Kündigungsfrist geht mein Vermieter wahrscheinlich von den Kündigungsfristen für Vermieter aus. Ich wohne seit 11 Jahren dort.
mfg Heiwei -
Zitat
Was ist wenn der Vermieter meine Kündigung welche ich dann per Einschreiben schicken werde nicht annimmt?Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß nicht angenommen werden.
Sie müssen nur dafür sorgen, das der Vermieter diese auch tatsächlich erhält. Briefkasteneinwurf mit Zeugen oder auch Einschreiben mit Rücksendeschein. -
Sofern kein Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart wurde, was bei 11 Jahren eh vorbei wäre, da maximal auf 4 Jahre erlaubt, beträgt die Kündigungsfrist durch den MIETER immer 3 Monate. Nur die Kündigungsfrist des VERMIETERs bei ordentlicher Kündigung zum Bsp. wegen Eigenbedarf verlängert sich je nach Wohndauer.
Da Sie ihren Kündigungswunsch noch innerhalb der ersten 3 Werktage des Mai geäußert haben und sich der Termin aus den gesetzlichen Vorschriften von Ende des übernächsten Monats ergibt würde ich so argumentieren, dass die Kündigung zum 31.7. wirksam wird auch wenn Sie sich mit dem Datum vertan haben. Die Willenserklärung liegt ja vor. Eigentlich hätten Sie garkein Datum angeben müssen sondern einfach auf die gesetzliche Kündigungsfrist verweisen können.
Sprechen Sie mit dem Vermieter, die 6 Monate die er im Kopf hat sind Unfug und "annehmen" muss er die Kündigung nicht. -
Danke für die Antworten.
Bin jetzt unsicher ob ich nochmals die Kündigung schreiben soll oder nicht. Wenn die vom 3.Mai gültig ist wäre ich sehr froh, denn seit 1.5. habe ich schon meinen neuen Mietvertrag und somit auch doppelte Mietkosten. -
Hallo Heiwei,
es ist in der Regel nicht zwingend erforderlich den Beendigungstermin im Kuendigungschreiben anzugeben. Denn fehlt dieser oder ist dieser falsch angegeben, dann ist die Kuendigung meines Wissen nach aber trotzdem wirksam und dies zu den naechst zulaessigen Termin.Tipp: Ein Rechtsanwalt kann darauf eine sichere Antwort geben. Und diese Kosten sind im Verhaeltnis zu den Ihren "aktuellen" Kosten bestimmt geringer.
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Annehmen muß der Vermieter die Kündigung nicht. Sie ist auch so wirksam und zwar automatisch zum 31.7.2012. Für Mieter gilt seid der Mietrechtsreform 2001, egal was im Vertrag steht, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Gestaffelte Fristen gibt es nur noch für den Vermieter.
Eine neu Kündigung würde ich nicht erklären. Denn diese wäre jetzt erst zum 31.8. möglich.
Schreiben Sie dem Vermieter noch ein nettes Briefchen in dem Sie um die Wohnungsübergabemodalitäten zum 31.7.bitten/vereinbaren/vorschlagen.
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Hallo an das Forum,
bitte helft mir nochmal.
Ich bin total unsicher und möchte keinen Fehler machen.
Mit meinem Vermieter sind persönliche Gespräche nicht mehr möglich.
Was ich bisher noch nicht erwähnt habe ist, dass mein Vermieter im Feb. 2012 die Nebenkostenabrechnungen für 2005-2011 mir vorgelegt hatte. Ich sollte fast 3000,00€ nachzahlen. Ich habe die Abrechnungen bis 2010 abgelehnt, die letzte 2011 akzeptiert.
Meinen Vermieter bekam am 3.5.2012 von mir die Kündigung der Wohnung. Leider hatte ich als Datum der Kündigung den 30.06. statt den 31.07.2012 angegeben.
Das er die Kündigung erhalten hatte bestätigte er mir bei meinem Gesprächsversuch am 3.5.12. Da lehnte er die Kündigung mit angeblicher Kündigungsfrist von 6 Monaten ab.
Ist es wirklich rechtsicher das die bestätigte Zustellung der Kündigung ausreicht und damit die 3-monatliche Kündigungsfrist läuft?
mfg Heiwei -
Zitat
Meinen Vermieter bekam am 3.5.2012 von mir die Kündigung der Wohnung.
Ist das wenigstens beweisbar, Einwurfeinschreiben, Einwurf in den Briefkasten mit Zeugen, o.ä.?
Wenn sich der Vermieter stur stellt, in dem er behauptet, dass eine Kündigung nicht vorliegt, dann hast du ein Problem.
Lese gerade, dass die Kündigung per Einschreiben erfolgte. Damit bist du auf der sicheren Seite. Termin wäre dann der 31. Juli.
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Hallo Mainschwimmer und das Forum,
die Kündigung ist am 3.5. per Einwurf-Einschreiben den Vermieter zugegangen. Ich habe dazu die Zettelchen von der Post, sogar mit Postverfolgung.
Gut ich lasse jetzt alles so und werde bis zum 31.7. die Miete bezahlen.
Was mache ich aber wenn der Vermieter mir die Wohnung nicht abnimmt, sprich zu einer Übergabe kommt?
danke für die Antworten.
Heiwei -
Dann googeln Sie mal unter www. mietrechtslexikon.de nach
Hier gibt es keine Schritt für Schritt-Beratung.
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Hallo Kolinum,
danke für den Hinweis. Finde da auch meine anderen Fragen beantwortet.
mfg Heiwei -
Ich habe mit meiner Tochter und ihren beiden Kindern in einer Wohnung gewohnt, wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Nun bin ich im Nov. v.J. -wegen Heirat- ausgezogen und wollte mich aus dem Mietvertrag herausschreiben lassen. Dies wurde mir mit dem Hinweis "Tochter müsse erst eine von der ARGE bestätigte Mietübernahme vorlegen" verwehrt. Die ARGE sagt meiner Tochter aber, dass sie sowas nicht macht. Mittlerweile sind jetzt aber 6 Monate vergangen, in denen meine Tochter die Miete stets pünktlich bezahlt hat. Muss die Gesellschaft mich jetzt nicht aus dem Mietervertrag lassen?
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