Ich habe mit meiner Tochter und ihren beiden Kindern in einer Wohnung gewohnt, wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Nun bin ich im Nov. v.J. -wegen Heirat- ausgezogen und wollte mich aus dem Mietvertrag herausschreiben lassen. Dies wurde mir mit dem Hinweis "Tochter müsse erst eine von der ARGE bestätigte Mietübernahme vorlegen" verwehrt. Die ARGE sagt meiner Tochter aber, dass sie sowas nicht macht. Mittlerweile sind jetzt aber 6 Monate vergangen, in denen meine Tochter die Miete stets pünktlich bezahlt hat. Muss die Gesellschaft mich jetzt nicht aus dem Mietervertrag lassen?
Beiträge von Jazzy
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