BK-Abrechnung: Korrektur erzwingen

  • :mad:BK-Abrechnung ist fehlerhaft (nicht zum ersten Mal) .
    Kann ich, um den Vermieter zur Korrektur zwingen: Eine Frist z.B. 2 Wochen setzen mit Bedrohung dann BK-Vorauszahlungen einbehalten?
    :mad:

  • Was genau ist denn fehlerhaft?

    Um welches Abrechnungsjahr handelt es sich?

    2 Wochen halte ich für etwas knapp

    Die gesamte NK Vorauszahlung einzubehalten halte ich für ausgesprochen fragwürdig. Wenn dann den strittigen Teil anteilig.

  • Was genau ist denn fehlerhaft?
    Z.B. Verbrauchabhängiges (Wasser etc.) trotz Zähler(seit Jahren installiert) ist einfach geschätzt aufgrund des Vorjahres etc.
    OK. Der Frist kann auch 4 Wochen sein, oder?
    Die BK-Vorauszahlungen habe ich mal eingestellt, wenn überhaupt keine Abrechnung kam und das hat gewirkt. Hier ist Rechtsprechung mir klar.
    Die Frage: Kann ich auch so (oder Woanders) die Korrektur erzwingen?
    Den strittigen Teil kann ich nicht ermitteln: In Abrechnung fehlt der Preis für Kubikmeter und weitere Verteilerschlüsseln: Fast jede Position ist fehlerhaft bzw. unüberprüfbar.

  • Z.B Verbrauchabhängiges (Wasser etc.) trotz Zähler(seit Jahren installiert) ist einfach geschätzt aufgrund des Vorjahres etc.
    OK. Der Frist kann auch 4 Wochen sein, oder?
    Die BK-Vorauszahlungen habe ich mal eingestellt, wenn überhaupt keine Abrechnung kam und das hat gewirkt. Hier ist Rechtsprechung klar.
    Kann ich auch so (oder Woanders) die Korrektur erzwingen?
    Den strittigen Teill kann ich nicht ermitteln: In Abrechnung fehlt der Preis für Kubikmeter und weitere Verteilerschlüsseln: fast jede Position ist unüberprüfbar bzw. fehlerhaft.

  • ...mit Bedrohung dann BK-Vorauszahlungen einbehalten?

    Zitat von Vermieter

    Die gesamte NK Vorauszahlung einzubehalten halte ich für ausgesprochen fragwürdig.

    Also ich halte die Bedrohung für äußerst fragwürdig! :eek:

    Gruß
    ObiWan

  • Wenn man keine Abrechnung bekommt, hilft BK-Vorauszahlungen einbehalten.
    Was tun, wenn die Jahresabr. da ist, aber unvollständig und fehlerhaft? Wie zwinge ich den Vermieter zur Korrektur ohne zum Gericht zu gehen?

  • Zitat

    Wie zwinge ich den Vermieter zur Korrektur ohne zum Gericht zu gehen?

    Was meinst du wohl, warum in Deutschland Gerichte existieren und Selbstjustiz abgeschafft wurde? Damit Streitereien zwischen Vertragspartnern unter gesetzlich definierten Regeln geklärt werden. Und dazu zählt auch der Streit wegen der Betriebskostenabrechnungen.

    Z.B. ist die Sache mit den Wasserzählern nicht so einfach zu beantworten. Erst wenn alle Wohnungen eines Hauses mit diesen Zählern ausgestattet sind, muss zwingend nach diesen Werten abgerechnet werden.

    Aber bevor du den Weg zum Gericht einschlägst, solltest du dich vertrauensvoll an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Der hilft dir gerne bei deinen Forderungen gegenüber deinem Vermieter. Ein Forum schaut dabei gerne zu, kann, wird und will sich aber nicht einmischen.

  • Zitat

    Z.B Verbrauchabhängiges (Wasser etc.) trotz Zähler(seit Jahren installiert) ist einfach geschätzt aufgrund des Vorjahres etc.

    haben Sie den Zugang zum Zähler verwehrt? Haben Sie den Zählerstand dem Vermieter / Verwalter mitgeteilt? Mitwirkung sollte da schon selbstverständlich sein, in Ihrem Interesse.
    Grundsätzlich ist die Schätzung nicht automatisch falsch.

    Zitat

    OK. Der Frist kann auch 4 Wochen sein, oder?


    Hat der Vermieter keine Stellung genommen zu Ihrer Anfrage. Ich würde erstmal ohne Frist nett anfragen und um Klärung der strittigen Punkte bitten. z.B. können Sie den echten Zählerstand dem Vermieter/Verwalter mitteilen oder wie denken Sie kommt der an die Zahlen?

    Zitat

    Die BK-Vorauszahlungen habe ich mal eingestellt, wenn überhaupt keine Abrechnung kam und das hat gewirkt. Hier ist Rechtsprechung klar.


    wie lange nach dem Abrechnungszeitraum?

    Zitat

    Kann ich auch so (oder Woanders) die Korrektur erzwingen?
    Den strittigen Teill kann ich nicht ermitteln: In Abrechnung fehlt der Preis für Kubikmeter und weitere Verteilerschlüsseln: fast jede Position ist unüberprüfbar bzw. fehlerhaft.

    dass ist jetzt eine Behauptung die zu beweisen wäre.
    Wenn Sie die Nebenkostenzahlung komplett einstellen, wären Sie bei mir mit 2 Monatsmieten Rückstand fristlos raus. Aber meine Abrechnungen sind ja auch nachvollziehbar und korrekt.^^

    Sie können ja mal mit geschwärzter Adresse die Abrechnung posten, vielleicht lässt sich dann besser beurteilen ob die Abrechnung falsch ist und was sie dagegen tun können.

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