Wenn man keine Abrechnung bekommt, hilft BK-Vorauszahlungen einbehalten.
Was tun, wenn die Jahresabr. da ist, aber unvollständig und fehlerhaft? Wie zwinge ich den Vermieter zur Korrektur ohne zum Gericht zu gehen?
Beiträge von Dajva
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Z.B Verbrauchabhängiges (Wasser etc.) trotz Zähler(seit Jahren installiert) ist einfach geschätzt aufgrund des Vorjahres etc.
OK. Der Frist kann auch 4 Wochen sein, oder?
Die BK-Vorauszahlungen habe ich mal eingestellt, wenn überhaupt keine Abrechnung kam und das hat gewirkt. Hier ist Rechtsprechung klar.
Kann ich auch so (oder Woanders) die Korrektur erzwingen?
Den strittigen Teill kann ich nicht ermitteln: In Abrechnung fehlt der Preis für Kubikmeter und weitere Verteilerschlüsseln: fast jede Position ist unüberprüfbar bzw. fehlerhaft. -
Was genau ist denn fehlerhaft?
Z.B. Verbrauchabhängiges (Wasser etc.) trotz Zähler(seit Jahren installiert) ist einfach geschätzt aufgrund des Vorjahres etc.
OK. Der Frist kann auch 4 Wochen sein, oder?
Die BK-Vorauszahlungen habe ich mal eingestellt, wenn überhaupt keine Abrechnung kam und das hat gewirkt. Hier ist Rechtsprechung mir klar.
Die Frage: Kann ich auch so (oder Woanders) die Korrektur erzwingen?
Den strittigen Teil kann ich nicht ermitteln: In Abrechnung fehlt der Preis für Kubikmeter und weitere Verteilerschlüsseln: Fast jede Position ist fehlerhaft bzw. unüberprüfbar. -
BK-Abrechnung ist fehlerhaft (nicht zum ersten Mal) .
Kann ich, um den Vermieter zur Korrektur zwingen: Eine Frist z.B. 2 Wochen setzen mit Bedrohung dann BK-Vorauszahlungen einbehalten?
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