Pflichten beim Auszug, 2 Fragen zum Mietvertrag

  • Hallo Forumsmitglieder,

    toll, dass ich hier meine Fragen loswerden kann, bevor ich meinen Mietvertrag unterschreibe!

    Als "weitere Vereinbarungen" stehen im Vertrag:

    1. "Beim Auszug muss die Wohnung grundgereinigt übergeben werden.
    Hierzu gehört auch das Reinigen von Fenstern innen und außen, sowie die Säuberung der Heizkörper."

    Kann das in dieser Form verlangt werden?

    Bisher kenne ich nur eine "besenreine" Übergabe.

    2. ".. die Wohnung muss bei Auszug auch wieder fachgerecht renoviert übergeben werden. Erfolgt die Renovierung durch den Mieter nicht fachgerecht, so hat der Vermieter das Recht, die Arbeiten zu Lasten des Mieters von einem Fachmann nachbessern zu lassen."
    Ist der Begriff "fachgerecht" im Mietrecht eindeutig definiert und was bedeutet er?

    Danke für alle Antworten im Voraus von Putzi39

  • putzi39:

    "Als "weitere Vereinbarungen" stehen im Vertrag:
    1. "Beim Auszug muss die Wohnung grundgereinigt übergeben werden.
    Hierzu gehört auch das Reinigen von Fenstern innen und außen, sowie die Säuberung der Heizkörper."
    Kann das in dieser Form verlangt werden?"
    Ist das zuviel verlangt?

    "2. ".. die Wohnung muss bei Auszug auch wieder fachgerecht renoviert übergeben werden. Erfolgt die Renovierung durch den Mieter nicht fachgerecht, so hat der Vermieter das Recht, die Arbeiten zu Lasten des Mieters von einem Fachmann nachbessern zu lassen."
    Kommt auch darauf an, wie Du sie nachweislich übernommen hast. Eine Regelung zum Nachteil des Mieters ist nicht statthaft.

    "Ist der Begriff "fachgerecht" im Mietrecht eindeutig definiert"
    Im MR wohl eher nicht.

    "was bedeutet er?"
    Frage bitte einen Fachmann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!