Hallo Forumsmitglieder,
toll, dass ich hier meine Fragen loswerden kann, bevor ich meinen Mietvertrag unterschreibe!
Als "weitere Vereinbarungen" stehen im Vertrag:
1. "Beim Auszug muss die Wohnung grundgereinigt übergeben werden.
Hierzu gehört auch das Reinigen von Fenstern innen und außen, sowie die Säuberung der Heizkörper."
Kann das in dieser Form verlangt werden?
Bisher kenne ich nur eine "besenreine" Übergabe.
2. ".. die Wohnung muss bei Auszug auch wieder fachgerecht renoviert übergeben werden. Erfolgt die Renovierung durch den Mieter nicht fachgerecht, so hat der Vermieter das Recht, die Arbeiten zu Lasten des Mieters von einem Fachmann nachbessern zu lassen."
Ist der Begriff "fachgerecht" im Mietrecht eindeutig definiert und was bedeutet er?
Danke für alle Antworten im Voraus von Putzi39