Hallo Berny,
danke für alle deine Antworten auch zu meinen anderen Fragen
Grüße von
Putzi39
Beiträge von putzi39
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Hallo Forumsmitglieder,
toll, dass ich hier meine Fragen loswerden kann, bevor ich meinen Mietvertrag unterschreibe!
Als "weitere Vereinbarungen" stehen im Vertrag:
1. "Beim Auszug muss die Wohnung grundgereinigt übergeben werden.
Hierzu gehört auch das Reinigen von Fenstern innen und außen, sowie die Säuberung der Heizkörper."Kann das in dieser Form verlangt werden?
Bisher kenne ich nur eine "besenreine" Übergabe.
2. ".. die Wohnung muss bei Auszug auch wieder fachgerecht renoviert übergeben werden. Erfolgt die Renovierung durch den Mieter nicht fachgerecht, so hat der Vermieter das Recht, die Arbeiten zu Lasten des Mieters von einem Fachmann nachbessern zu lassen."
Ist der Begriff "fachgerecht" im Mietrecht eindeutig definiert und was bedeutet er?Danke für alle Antworten im Voraus von Putzi39
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Hallo Berny,
danke für die schnelle Antwort! Der Erhitzer läuft über Strom.Grüße von putzi39
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Hallo,
in meinem noch zu unterschreibenden Mietvertrag steht unter "weitere Vereinbarungen",
dass der vorhandene Durchlauferhitzer alle 2 Jahre und beim Auszug auf Kosten des Mieters gewartet werden muss.Ist das zulässig? Sollte ich auf Streichung dieses Zusatzes bestehen?
Danke für eure Antworten!
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