Sags ihnen nochmal, dass meine Mietminderung in meinem Fall berechtigt ist! Vielleicht sollte ich das hier nochmal verdeutlichen.
Für eine fristgesetzte Mängelbeseitigung hatte ich zunächst folgende Punkte Angegeben:
1. Undichte, verzogene bzw. verrottete Fenster (Schallschutzfenster, Rollläden) nicht mehr verschließbare bzw. nicht mehr stellfähig (Urteil Az. 307 S 46/97)
2. In Folge der Mängel - Zugluft, Eindringen duzendweise kleiner Käfern/Ungeziefer im Sommer. (beweisbare Fotos) (AZ: 6 C 277/84)
3. In Folge der Mängel - stark erhöhte Lärmbelästigung von gegenüberliegenden/befahrenen Bahngleisen. (wird zwar nicht als Mietminderung anerkannt, stellt allerdings trotzdem ein Mietmangel dar)
Denke, wenn ein inzwischen defektes Schallschutzfenster erheblich von der ursprünglichen Din-Norm abweicht, stellt dies für mich - insbesondere in meinem Fall bei direkt gegenüberliegenden Bahngleisen - sehr wohl ein Mietmangel dar. Möchte sie mal an meiner Stelle erleben, wenn nachts alle 15 Min vorm Schlafzimmer bzw. 30m vorm Wohnzimmer paar Güterzüge vorbeirauschen.
Wäre vielleicht nötig, mir noch ein Schallmessgerät zuzulegen.
Mit einer einfachen Mängelbeseitigung wäre ich durchaus einverstanden gewesen, aber die Kosten für Fenster/Rahmen abschleifen/lackieren usw. wäre fast ebenso teuer gekommen wie neue Fenster, desshalb Einigung mit Vermieter auf neue Fenster
Sollte tatsächlich mal neues Schallschutzfenster ausgetauscht werden, muß dies einer Norm von 3 oder 4 entsprechen, sonst gibt es auf keinen Fall den Zuschuß vom Amt -Tatsache!
Übrigens hatte ich die Vermieterin damals auf den Zuschuß von DB drauf aufmerksam gemacht. Dass sie das jetzt als Verzögerungstaktik ausnutz ist nicht fair! Als selbst. Unternehmerin wäre sie sehr wohl in der Lage die Kosten für Sanierung ihrer Mutter vorzustrecken.
Versteh auch nicht, dass Vermieterin bzw. Mutter ihr Mietobjekt nicht vor dem Kauf besichtigt hatten. Hätte sicher auf diese Mängel aufmerksam gemacht, sowie beim Vorgänger, der gleich nach Objektbesichtigung davon Abstand genommen hatte.
Servus
ja diese Reaktion verwundert mich nicht wirklich. Leider ändert dass an der rechtlichen Lage, die nicht nur ich sondern auch andere erfahrenere User hier im Forum so einschätzen. Sicherlich hätte ich hier Widerspruch geerntet wenn ich so falsch liege. Dass ich nicht voreingenommen die Vermieterseite vertrete sondern im Gegenteil objektiv urteile und wo die Möglichkeit gegeben ist auch Tipps gebe die dem Vermieter nicht schmecken werden, kann man an meinen Postings zu anderen Themen leicht erkennen. Sonst würde ich mich auch nicht im Mieter sondern im Vermieterforum rumtreiben.
Dass Sie ein Mietnomade sind habe weder ich noch jemand sonst hier behauptet. Nur dass Sie mietrechtlich mit ihren Ansichten einfach falsch liegen. Dass ist ja nicht weiter schlimm, denn mit dem komplexen Thema kann sich nicht jeder auskennen. Dafür gibt es schließlich Profis.
In meiner voreingenommen Art empfehle ich Ihnen, lassen Sie sich BITTE fachkundig beraten.
Bedenken Sie welchen Vorteil ich davon habe Ihnen etwas Falsches zu schreiben und dann habe ich noch alle anderen User hier bestochen meiner Meinung zu sein?
Dass die Sachlage klar ist stimmt, nur dass Sie sie verzerrt sehen auch.
Mein Nachfragen hat schon darauf gezielt zu erfahren ob Ihre Ansprüche vielleicht doch gerechtfertigt sind.
Ich weiss dass Ihre Frage war, was Sie noch tun können wenn die Vermieterin nicht auf die Mietminderung reagiert. Nur wenn die Basis Ihrer Annahme nicht stimmt und auch die Mietminderung nicht gerechtfertigt ist wird jeder weitere Schritt Sie weiter in die Sch... reiten. Die Verwantwortung kann ich nicht übernehmen.
Lassen Sie sich die Erläuterungen nochmal durch den Kopf gehen. Lassen Sie sich fachkundig beraten. Keiner hier will Sie verarschen. Ich wünsche Ihnen alles Gute