Was ich absolut nicht ab kann sind solche zynische Spießer/Klugscheißer die hier als Vermieter voreingenommene Erklärungen abgeben. Bin gewiss kein "Mietnomade" sondern ganz normaler Mieter mit Anspruch auf Mängelbeseitigung in meiner Wohnung. Bin mir sicher, dass ich in meinem Fall bisher richtig gehandelt habe! Und wenn Vermieter hier daherkommen u. diese, für mich klare Sachlage verzerren bzw. zu ihrem Recht biegen zu müssen, ist das schon pervers!
Hallo Over50
man sollte ja bei steigendem Alter auch von geistiger Reife ausgehen. Aber dazu muss natürlich auch eine gewisse Basis da sein, welche sich entwickeln kann. Vielleicht ist mit Over50 aber auch nicht das Alter gemeint sondern ein gewisser Quotient aber da kann ich nur Vermutungen anstellen.
Zum Thema Vermieter muß ich Ihnen Recht geben, wir stehen alle auf der Dunklen Seite der Macht, sind Angehörige eines Geheimbundes, dessen Ziel die gnadenlose Ausbeutung und Knechtung der uns ausgelieferten und schutzlosen Mieter ist. Daher haben wir auch dieses Forum übernommen um der Hoffnung solch geknechteter und ungerecht behandelter Mieter wie Ihnen noch den Todesstoß zu versetzen.
Daher habe ich auch sicherlich nicht die Kompetenz ihre Frage aus neutralem Gesichtswinkel zu beurteilen und zu beantworten.
Es ist immer wieder erschreckend wie Poster hier nachdem sie nicht die Antwort bekommen haben die sie sich erhofft haben frech und pampig werden. Leider kommt dies immer häufiger vor.
Aber dazu werde ich Ihnen jetzt noch mehr Gelegenheit geben. Die Anwort wird Ihnen nicht gefallen.
Hier also die neutrale Einschätzung der Gesamtsituation:
Die Eigentümerin kommt Ihnen entgegen und bietet unter gewissen Bedingungen (Förderung) eine Modernisierung der Fenster an. Dies ist schonmal positiv zu werten, denn verpflichtet wäre sie dazu nicht.
Modernisierung der Wohnung - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Verpflichtet wäre sie nur zur Instandsetzung, also Wiederherstellung des Zustands der Fenster, welche dem technischen Standart der Zeit entspricht in der das Haus gebaut oder letztmalig grundlegend saniert wurde.
Es macht aber wenig Sinn diese Reparaturen durchzuführen, wenn eine Modernisierung absehbar ist.
Nun geht es Ihnen mit der Sanierung nicht schnell genug. Das ist erstmal Ihr Problem und eine Mietminderung ist hier imho nicht berechtigt, vorallem wenn sie diese mit einer nicht zeitnah durchgeführten Modernisierung begründen.
Auch ist die Bahnlinie und der altersbedingte Zustand der Fenster kein Mietmangel, denn die Bahnlinie hat sich mit Sicherheit nicht erst nach Ihrem Einzug materialisiert.
Wenn die Mietkürzung also auf 2 Monatskaltmieten angestiegen ist, riskieren Sie imho die fristlose Kündigung.
Da Sie aber auf Mieterseite keinen wirklich kompetenten Verwalter/Vermieter haben, der Ihnen rechtzeitig Ihre Grenzen aufzeigt könnten Sie ggf. mit ihrem dreisten Versuch durchkommen. Seien Sie aber gewarnt, sollte sich ein kompetenter Anwalt auf Vermieterseite einschalten könnten Sie ruckzuck auf dem Bauch landen.
Damit Ihnen dass nicht passiert, helfen ich Ihnen hier im Mieterforum aber auch gerne weiter und zeigen Ihnen die Aspekte auf, die an Ihrer Vorgehensweise problematisch sind. Was Sie von mir nicht erwarten können sind Tipps wie Sie ihre Vermieterin am besten austricksen und über den Tisch ziehen können, sodass sie die Reibungsenergie noch als Nestwärme empfindet. Ich mein da war Ihr Ansatz bisher ja auch ohne Tipps schon ganz gewagt.
Neben dem Problem dass keine Pflicht zur Modernisierung besteht, hat sich der Gesetzgeber auch noch was ganz gemeines ausgedacht. Wenn der Vermieter nämlich eine Modernisierung wie z.B. den Austausch der Fenster gegen bessere also Schallschutz, Mehrfachverglasung usw. vornimmt, kann er die Miete erhöhen und zwar um 11% der Kosten. Damit dauert es zwar immernoch 10 Jahre bis sich das Ganze amortisiert hat, aber da der Vorteil ja eindeutig beim Mieter liegt, sollte sich dieser ja schon daran beteiligen.
Da 2800 Euro für Sie ja kein Problem darstellt, wird die Mieterhöhung um 308 Euro pro Jahr für Sie auch keine Herausforderung darstellen.
Sprechen Sie Ihre Vermieterin doch einfach mit diesem Vorschlag an. Das sind gerade mal 25 Euro im Monat.
Und wenn Sie dachten dass war der unangenehme Teil, dann wirds jetzt erst richtig spannend.
Schauen Sie doch einfach mal in Ihren Mietvertrag was da so unter Schönheitsreparaturen steht. Da steht im Regelfall etwas von Fenster innen. Wenn Ihnen also das Fenster wegmodert, würde ich Sie als Verwalter fragen, wann Sie nachweisslich für einen Schutzanstrich innen gesorgt haben. Wenn das Vermodern durch einen fehlenden Anstrich ihrerseits mitverursacht wurde, wären Sie schadensersatzpflichtig. Was die Fenster für die Vermieterin natürlich noch günstiger machen würde.
Fällt Ihnen da was auf? Zuschauen beim Vermodern sollten Sie eigentlich nicht. Hier könnte man eine Vertragsverletzung Ihrerseits vermuten. Da ich die genaue Situation nicht kenne bleibe ich auch beim vermuten, ich unterstelle Ihnen hier sicherlich nichts.
Fakt ist, dass sie dies an Bedingungen geknüpft und zeitlich terminiert hat. Daher können Sie daraus keine Pflicht ableiten, dies jetzt nach Ihren Wünschen durchzuführen.
Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung und dass Vermieter unbedingt Geld haben müssen ist ein weit verbreiteter Mieterirrtum. Schnell kostet eine solche Eigentumswohnung mehr als sie an Miete einbring.
also für mich sind 2000 / 2800 Euro schon eine Menge Geld. Wenn es für Sie kein Geld ist treten Sie doch einfach in Vorlage.
Leihen Sie der armen Frau doch das Geld und vereinbaren Sie dafür z.B. einen Mietnachlass, bis die Summe abbezahlt ist.
3000 Euro / 48 Monate / für die Zeit die Miete um 80 Euro senken .. vielleicht nimmt sie dass ja dankend an und Sie bekommen Ihre neuen Fenster zeitnah.
Ja ich sehe Sie jetzt förmlich vor dem Computer sitzen mit sabbernden Leftzen, aber ich erinnere Sie daran .. für SIE sind 2800 Euro keine Welt. Für eine Rentnerin schon und für mich als Normalverdiener auch.
Also nichts für ungut und wir helfen gerne hier im Forum, leider können wir aber nicht garantieren, dass es die gewünschte Antwort wird, denn es gibt noch sowas wie Recht und Gesetz und daran sind Mieter genauso wie Vermieter gebunden.
Aber fragen Sie doch einfach einen Anwalt ihres Vertrauens. Der erzählt Ihnen vielleicht was Sie hören möchten, dafür wird er dann ja auch bezahlt. Ob Sie dann damit bei Gericht wirklich durchkommen liegt in Gottes Hand, sein Honorar ist ihm zumindest sicher.