Anwaltskosten des Vermieters

  • Hallo,
    Ich habe von meinem Vermieter die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Verstoß gegen die Hausordnung im Bezug auf Tierhaltung (ich halte Katzen und kleinbleibende Riesenschlangen) bekommen. Soweit auch kein Problem, ich war eh schon dabei, selbst die Kündigung aufzusetzen.
    Aber das Kündigungsschreiben hat er nicht selbst aufgesetzt, sondern seinen Anwalt dazu bemüht und dieser fordert jetzt von mir die Kosten in Hähe von 359,50.
    Ist diese Forderung denn rechtens? Die Kündigung hätte er doch auch problemlos selbst aufsetzen können.

  • Da sicherlich vorher Abmahnungen erfolgt sind und eine fristlose Kündigung mit anschließender ggf. zu erwartenden Räumungsklage rechtlich ein nicht ganz einfaches Gebiet sind, da schaltet man immer einen Anwalt ein und dem Verursacher, in dem Fall Sie, werden die Kosten in Rechnung gestellt. So eine fristlose Kündigung rechtssicher erstellt man nicht so einfach nebenbei. Also imho ist die Antwort auf die Frage "Ja".

    Zitat
  • Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug hat der Mieter sämtliche Kündigungsfolgeschäden zu ersetzen. In dem Fall müsste also auch der Anwalt, der die Kündigung verfasst, vom Mieter bezahlt werden.
    (Quelle: Fristlose Kündigung - Mieter muss Anwaltskosten zahlen)

    Ob dies nun auch bei anderen -berechtigten- Kündigungen gilt, wäre die erste Frage.
    Gehen wir mal aus, dies träfe zu, so wäre die wichtigere Frage, ob die Kündigung überhaupt berechtigt war/ist.

    Meiner Meinung nach, braucht es für den genannten Kündigungsgrund vorangegangene Abmahnungen. Falls Sie nie eine bekommen haben sollten, könnten Sie die Kündigung erstmal von sich weisen.


    EDIT: LOL, da hab ich zu langsam getippt...

  • Abmahnungen erfolgten keine.
    Am Montag dem 12.03. wurde ich vom Vermieter und der Verwalterin auf meine Tiere angesprochen. Ich zeigte sie ihnen, um ihnen zu erklären, das es sich weder um Gift-, noch um gefährliche Riesenschlangen handelt. Außerdem sagte ich ihnen, das ich in keinem Fall vorhätte, mich von meinen Tieren zu trennen.
    Heute bekam ich die Kündigung durch den Gerichtsvollzieher zugestellt.
    Aber wie schon vorher gesagt, die Tatsache der Kündigung stört mich eigentlich nicht.
    Aber mir stellt sich die Frage über den Status meines Vermieters. Im Internet habe ich ein Urteil über die Anwaltskosten von gewerblichen Großvermietern gefunden. Wie wird das definiert? Denn ich weiß, das mein Vermieter sehr viele Wohnungen im gesamten Kreis besitzt, sowie mehrere Gastronomie- und Einzelhandelsobjekte verpachtet.

  • Hi Greymoon,

    ich meine, dass Du die Anwaltskosten nicht bezahlen MUSST, sondern erst dann, wenn die Gegenseite einen rechtskräftigen Titel hat.

  • eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen.
    Wenn der Vermieter z.B. mündlich auf die Hausordnung hinweist und die Einhaltung anmahnt und ggf. Ihre Äußerung vor Zeugen dies ganz sicher nicht zu tun kann als solche gewertet werden.

    Schauen Sie mal in den Mietvertrag / Hausordnung ob dort die Haltung von Tieren grundsätzlich verboten ist oder nur bei Katzen und Hunden / exotischen Tieren das Einverständnis des Vermieters notwendig ist. Im ersten Fall wäre diese Klausel nämlich nichtig.

    Berny

    naja darauf wird es wohl hinauslaufen und der ist imho mit weiteren Kosten verbunden oder nicht?
    Aber natürlich verzichtet der Vermieter ggf. aufs einklagen. Halte ich eher für unwahrscheinlich.

    Ist da sonst wirklich nichts vorgefallen / Miete nicht bezahlt oder ähnliches, dass hier sofort die fristlose Kündigung kommt.

  • Miete wurde immer pünktlich bezahlt, ich habe keine Nachbarn belästigt oder ähnliches.
    Allerdings gehe ich meinem derzeitigen Vermieter regelmäßig auf die Nerven wegen Sachen wie zugigen Rolllädenkästen, keinen direkten Zugang zum Stromzähler oder der Tatsache, das wir seit einem Jahr die falsche Hausnummer am Gebäude haben (ist immer ärgerlich, wenn GLS, UPS oder ähnliche Unternehmen etwas liefern. Die Post bekommt das ja hin). Immerhin hat er es durch die Nerverei nach zwei Jahren mal geschafft, einen Heizkörper reparieren zu lassen. Nur einige der Gründe, warum ich sowieso vorhatte, das Mietverhältnis zu kündigen.

  • Also ohne rechtszuberaten. Imho sind die Anwaltskosten nur zu begleichen wenn die fristlose Kündigung auch gerechtfertigt ist. Hier würde ich ansetzen und auf den Vermieter zugehen und auf die fehlende Abmahnung und Fristsetzung zur Abstellung des Zustands hinweisen. Als Vorschlag zur Güte würde ich ihm die Kündigung deinerseits zu deinem Wunschtermin anbieten. Ansonsten der Kündigung widersprechen und zum Mieterverein oder Anwalt gehen.

  • Allerdings gehe ich meinem derzeitigen Vermieter regelmäßig auf die Nerven wegen Sachen wie zugigen Rolllädenkästen, keinen direkten Zugang zum Stromzähler oder der Tatsache, das wir seit einem Jahr die falsche Hausnummer am Gebäude haben


    Es wäre ratsam gewesen, den VM schriftlich nachweislich die Mängel mitzuteilen und ihn aufzufordern, sie zeitnah zu beseitigen. Wäre auch eine Art Abmahnung, jedoch in die andere Richtung...;)

  • Hallo Greymoon.
    Bevor dir fristlos gekündigt werden kann, muss dein Vermieter dich Abmahnen. Das gilt aber nicht, wenn eine Abmahnung offensichtlich erfolglos ist. Du hast ja deinem Vermieter gesagt dass du dich auf keinen Fall von deinen Tieren trennen wirst. Ich denke mal dass dies für den Vermieter bedeutet hat, dass eine Abmahnung keinen Erfolg haben wird. Dies würde bedeuten dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Ob du jetzt die Anwaltskosten zahlen musst, weiss ich leider nicht. Hab dazu keine Infos gefunden. Bin aber auch nur ein Laie und gebe nur meine persönliche Einschätzung wieder.
    Damit du nicht übers Ohr gehauen wirst, kontaktiere doch einfach einen Anwalt, ist sicherlich die einfachste und schnellste Lösung.
    Hier eine kostengünstige Alternative zu den Kanzleien: Anwaltsgebühren - Deutsche Anwaltshotline - Rechtsberatung vom Rechtsanwalt
    LG Susanne

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