Beiträge von herzog

    Hallo Greymoon.
    Bevor dir fristlos gekündigt werden kann, muss dein Vermieter dich Abmahnen. Das gilt aber nicht, wenn eine Abmahnung offensichtlich erfolglos ist. Du hast ja deinem Vermieter gesagt dass du dich auf keinen Fall von deinen Tieren trennen wirst. Ich denke mal dass dies für den Vermieter bedeutet hat, dass eine Abmahnung keinen Erfolg haben wird. Dies würde bedeuten dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Ob du jetzt die Anwaltskosten zahlen musst, weiss ich leider nicht. Hab dazu keine Infos gefunden. Bin aber auch nur ein Laie und gebe nur meine persönliche Einschätzung wieder.
    Damit du nicht übers Ohr gehauen wirst, kontaktiere doch einfach einen Anwalt, ist sicherlich die einfachste und schnellste Lösung.
    Hier eine kostengünstige Alternative zu den Kanzleien: Anwaltsgebühren - Deutsche Anwaltshotline - Rechtsberatung vom Rechtsanwalt
    LG Susanne

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