Möchte nicht einziehen

  • Hallo,

    ich bin neu im Forum und grüße alle Leserinnen und Leser.

    Mit meiner neuen Vermieterin habe ich bereits vor dem Einzug in die Wohnung - Differenzen.

    Mietvertrag ist leider geschlossen, Übergabe war noch nicht, Miete + Kaution auch noch nicht gezahlt.

    Da wir uns wohl auf längere Zeit nicht verstehen werden, möchte ich vom Mietvertrag zurücktreten bevor ich überhaupt einziehe.

    Geht dieses - ich muss dazusagen, der Vertrag über die Whg. ist als Zeitmietvertrag von 5 Jahre geschlosse.

    Wer kann mir helfen ...?

    Einmal editiert, zuletzt von bernny (20. März 2012 um 22:41)

  • Hallo Berny,

    danke für die schnelle Antwort.

    Nein, ich habe den MV noch einmal nachgesehen, m.E. sehe ich keinen besonderen Grund für eine fünf Jahresfrist.

    Ich wollte "Sicherheit" - um nicht gleich wieder auszuziehen, aber nach Abschluss des MV, hat sie ihr Gesicht gezeigt.

    Du meinst die Fristenregelung, wäre dann ein Grund, der "lieben" Frau adios zu sagen?

    Viele Grüsse von Bernny

    3 Mal editiert, zuletzt von bernny (21. März 2012 um 06:52)

  • Zitat

    Du meinst die Fristenregelung, wäre dann ein Grund, der "lieben" Frau adios zu sagen?

    Klar, aber erst nachdem du beweisbar (Einwurfeinschreiben) gekündigt hast. Dann endet dein Mietverhältnis am 30.06.

    Bis dahin darfst du aber ganz brav deine Miete + Nebenkosten bezahlen, bist ja hoffentlich ein Ehrenmann und willst dich nicht vor der Pflicht drücken.

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