Beiträge von bernny

    Hallo,

    unsere Vermieterin hat zwei Termine für die Wartung der Heizung benannt.

    Nun wollten wir wissen, wer diese Arbeiten durchführt - Firma etc.

    Die Vermieterin nennt nicht die Firma.

    Uns ist bekannt, dass sie die Firma aussuchen darf - jedoch muessen wir wissen, wer es ist - zumal wir die Wartungskosten in den NK bezahlen und wir gerne gewusst hätten, ob es eine Fachfirma ist.

    Muss die Vermieterin die Firma bzw. Monteur nennen?

    Danke für Eure Antworten im voraus.

    VG

    bernny

    Hallo Berny,

    danke für die schnelle Antwort.

    Nein, ich habe den MV noch einmal nachgesehen, m.E. sehe ich keinen besonderen Grund für eine fünf Jahresfrist.

    Ich wollte "Sicherheit" - um nicht gleich wieder auszuziehen, aber nach Abschluss des MV, hat sie ihr Gesicht gezeigt.

    Du meinst die Fristenregelung, wäre dann ein Grund, der "lieben" Frau adios zu sagen?

    Viele Grüsse von Bernny

    Hallo,

    ich bin neu im Forum und grüße alle Leserinnen und Leser.

    Mit meiner neuen Vermieterin habe ich bereits vor dem Einzug in die Wohnung - Differenzen.

    Mietvertrag ist leider geschlossen, Übergabe war noch nicht, Miete + Kaution auch noch nicht gezahlt.

    Da wir uns wohl auf längere Zeit nicht verstehen werden, möchte ich vom Mietvertrag zurücktreten bevor ich überhaupt einziehe.

    Geht dieses - ich muss dazusagen, der Vertrag über die Whg. ist als Zeitmietvertrag von 5 Jahre geschlosse.

    Wer kann mir helfen ...?

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