Kündigung wegen 1 Monatsmiete

  • Schönen Guten Tag Community,

    habe folgendes Problem. Mein Vermieter hat mir zu dem Zeitpunkt eine Kündigung geschrieben als ich 1 Monatsmiete ( a 285€ ) + ( 75€ von vorherigem Monat ) nicht gezahlt habe.

    Die Frage ist nun, kann er mich deswegen schon Kündigen?

    Wenn ja hat er eine Kündigungsfrist die er mir setzen muss ?


    Mit Freundlichen Grüßén

  • Also ist die Kündigung unwirksam und weil jetzt 2 Monate miete fehlen ist die auch nicht ab jetzt aktiv? Also ist die Unwirksam die Kündigung?

    Weil der Vermieter meinte er lässt die Tür aufmachen usw und ich nicht weiss was ich dann machen soll :S

  • kavaroo:

    "Also ist die Kündigung unwirksam und weil jetzt 2 Monate miete fehlen"
    Ja was denn nun?? Eben noch fehlten ca. 1 1/4 MM, und jetzt plötzlich 2 MM...??

    "Weil der Vermieter meinte er lässt die Tür aufmachen usw und ich nicht weiss was ich dann machen soll :S"
    Telefon 110.

  • Was macht die Polizei dann ? Öffnen die mir einfach wieder die Tür oder was?
    Ja zu dem Zeitpunkt wo er die Kündigung geschrieben hat hat nur 1 MM + 75€ gefehlt erst seit März mehr.

  • kavaroo:

    "Was macht die Polizei dann ? Öffnen die mir einfach wieder die Tür oder was?"
    Nein, die halten den Dich bedrohenden VM fern.

    "Ja zu dem Zeitpunkt wo er die Kündigung geschrieben hat hat nur 1 MM + 75€ gefehlt erst seit März mehr."
    Was heisst "mehr"?
    Dann wird er mglw. wohl jetzt rechtswirksam kündigen können.

  • Er hat mir die Kündigung geschrieben als ich 1 MM im Rückstand war am März steht die 2. MM aus.


    Dann wird er wohl jetzt rechtswirksam fristlos kündigen können.

  • Dann wird er wohl jetzt rechtswirksam fristlos kündigen können.

    Ja, krass. Fristlos? Also zack heute musst du raus ? ... JA ich verstehe das nicht. was ist denn mit so Mietnormaden da habe ich mal eine Reportage von gesehen, die kriegen die doch auch voll schwer aus den Wohnungen .

  • kavaroo:

    "Fristlos? Also zack heute musst du raus ?"
    Fristlos heist grundsätzlich: ohne Frist (§ 543 (1) 3. a) + b) ) - BGB - Einzelnorm
    In der Praxis wird der VM dem M aber ca. ~10 Tage Zeit geben bzw. lassen.

    "was ist denn mit so Mietnormaden da habe ich mal eine Reportage von gesehen, die kriegen die doch auch voll schwer aus den Wohnungen ."
    Das ist ein anderes (trauriges) Thema.

  • Zitat

    JA ich verstehe das nicht. was ist denn mit so Mietnormaden da habe ich mal eine Reportage von gesehen,

    Man sollte sich nicht an den negativen Beispielen orientieren, sondern darüber nachdenken, warum 99,99% aller Mieter ihre Miete pünktlich bezahlen.

    Bei diesen Menschen steht die Miete an erster Stelle der Ausgaben, weil die z.B. wissen, dass das Leben unter Brücken nicht angenehm ist.

  • je länger sie in der Wohnung bleiben umso teurer wird die Sache, da werden locker Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro fällig, die der Vermieter über Titel bis zu 30 Jahre bei Ihnen vollstrecken kann.

    Zu klären wäre ob sie eine Lösung suchen legal in der Wohnung zu bleiben. Dies wäre z.B. möglich indem Sie den Mietrückstand ausgleichen. Wenn dies nur einmal innerhalb von 2 Jahren passiert, ist damit die fristlose Kündigung geheilt.

    Wenn Sie dagegen möglichst lange in der Wohnung bleiben möchten ohne Miete zu zahlen dann sind sie in meinen Augen bereist ein sogenannter Mietnomade.
    Seien Sie sich über die Risiken und Kosten bewußt, eine Räumung wird teuer. Spätestens wenn dann eine Gehaltspfändung ansteht wird vielen Schuldern bewusst worauf sie sich eingelassen haben.
    Wenn ihnen Schulden die nächsten 30 Jahre egal sein werden, dann viel Spass. Aber ich werde hier sicher keine Tipps geben die Mietnomadentum unterstützen.

    Zahlen Sie Ihre Miete wie vereinbart. Das ist die einfachste Lösung Ihrer Probleme.

  • Hallo kavaroo,
    wer einen Mietvertrag abschliesst ist in der Regel auch verpflichtet den vereinbarten Mietzins puenktlich und vollstaendig zu bezahlen. Ist es mal nicht moeglich, so sollte der Vermieter darueber fruehzeitig informiert und die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

    In Ihren Fall ist eine Monatsmiete plus Rest von der Vormiete nicht bezahlt worden. Da kann eine fristlose Kuendigung vom Vermieter moeglich sein. Denn der Fehlbetrag ist eine Monatsmiete bei zwei aufeinander folgende Zahlungsterminen und somit "nicht unerhelblichen Teils der Miete in Verzug ist". Siehe Paragraf 543 Abs. 2 BGB
    Kommt es zu einen Raeumung per Gerichtbeschluss so
    koennen Sie die Kuendigung event. abwehren, wenn Sie 2 Monate nach Eintritt der Rechtshaendigkeit des Raeumungsanspruch den Vermieter die komplette fehlende Miete bezahlen. Es besteht event. auch die Moeglichkeit sich an eine oeffentlich Stelle wenden ( Sozialamt ) um die Kuendigung zu melden.

    Desweiteren ist es ein Versuch wert, mit den Vermieter direkt in Verbindung zutreten und die fehlende Miete sofort zu bezahlen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • In Ihren Fall ist eine Monatsmiete plus Rest von der Vormiete nicht bezahlt worden.


    Eben - leider - nicht.
    Nach Wulff-Taktik hat er gestern, am 12.03., zugegeben, dass auch die März-Miete noch nicht gezahlt wurde. Also sind es jetzt 2,x Mieten, die er im Rückstand ist.:mad:

  • Er will morgen dass ich ihm die Wohnung übergebe. Was ist denn, wenn ich ihm morgen die offene Summe zahle. Kann ich dann was retten? Oder wenigstens noch die Zeit von der Kündigung verziehen?

  • Wenn die Schulden auf einen Schlag bezahlt werden ist die fristlose Kündigung vom Tisch. Was dann kommen wird, dürfte die reguläre Kündigung sein, denn die ist bei unregelmäßiger Zahlung jederzeit möglich.

  • Ich verstehe das nicht:

    Du fragst hier tausendfach nach ob du auf der Straße sitzt und oder wie du dann durch Zahlung am letzten Tag die Kündigung umgehen kannst:

    Wieso zahlst du denn keine Miete??? Wer keine Miete zahlt hat kein Anspruch auf ein Dach überm Kopf, Strom etc. ....

    Also guck das du zahlst und du musst dir keine Gedanken mehr machen, wie du deinen Vermieter in den Ruin treibst und am besten dabei wegkommst...

  • Also ist die Kündigung unwirksam und weil jetzt 2 Monate miete fehlen ist die auch nicht ab jetzt aktiv? Also ist die Unwirksam die Kündigung?

    Eine fristlose Kündigung wegen offener Mieten in Höhe von 2MM (müssen nicht 2 aufeinander folgende sein) wird nur unwirksam wenn die 2MM komplett und unverzüglich gezahlt. Ausgenommen es wurde in den letzten 2 Jahren schon einmal wegen Mietrückständen fristlos gekündigt.

    Hat der Vermieter gleichzeitig auch fristgerecht wegen unzuverlässiger Mietzahlungen gekündigt, bleibt diese Kündigung wirksam. Kündigungsfrist siehe BGB §573c Abs. 1

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