Anzeige gegen Vermieter!!!

  • Hallo

    ich habe seit Januar bei meinem 1-Zimmerappartment die Miete um 40 % gemindert.
    Hintergrund ist das unter dem App. eine Pumpe der Regenwasserzisterne unglaublich krach macht und ich nachts selbst mit Ohropax so gut wie nicht schlafen kann. Nachdem ich Anfang Januar dem Vermieter die Mietminderung per Einschreiben mitgeteilt hatte bekam ich die Kündigung. Ich habe diese als unwirksam erklärt und dies dem Vermieter dementsprechend mitgeteilt. Er scheint sich mit der Minderung abgefunden zu haben. Ab diesem Monat (März) zahle ich keine Miete mehr (40 % Mietminderung/Rest Einbehaltung nach BGB § 320).

    Vermieter meinte nur die Sache liese sich nicht reparieren und ich sollte mir doch eine andere Wohnung suchen, welches ich auch machen werde. Dies kann allerdings dauern und von der Mietminderung habe ich nichts da ich ALG II beziehe und das dem Amt melden muss.
    Ich habe nur noch Kopfschmerzen und Schlafstörungen.
    Eingeschalteter Anwalt meinte nur einstweilige Verfügung würde nichts bringen und ich könne nur normal klagen auf Beseitigung des Mangels. Das dauert allerdings echt zu lange.

    Hat jemand Erfahrung ob es etwas bringt die Vermieter anzuzeigen wegen Körperverletzung sowie wegen § 117 OWIG bei dem Ordnungsamt?

    Installateur sagte mir das das mit der Pumpe normaler Verschleiss sei das diese irgendwann laut wird (Lager defekt), aufgrund des Schalls und der Rohre kann dies noch schlimmer werden. Ersatzvornahme kann nicht durchgeführt werden.

  • Zitat

    Hat jemand Erfahrung ob es etwas bringt die Vermieter anzuzeigen wegen Körperverletzung sowie wegen § 117 OWIG bei dem Ordnungsamt?

    Nur zu zeige ihn an! Ich frage mich nur, wo und bei wem das passieren soll? Bei Körperverletzung müsste die Staatsanwaltschaft tätig werden. Glaubst du wirklich, dass man dort tätig wird?

    Warum fragst du nicht deinen Anwalt, was du machen sollst, anstatt den großen Aufstand zu machen? Und warum hast du nicht schon längst ein neues Zimmer gesucht/gefunden? Fehlt dir dann der Stress mit deinem Vermieter?

  • und die Pumpe läuft permanent ?

    echt lustig auf welche Ideen manche Leute kommen ^^

    und der Anwalt konnte Dir die Frage mit der Anzeige nicht beantworten oder ist er an einem Lachanfall erstickt?

  • GFrank300:

    "Vermieter meinte nur die Sache liese sich nicht reparieren"
    Sowas kann es eigentlich nicht geben, der erforderliche Aufwand dürfte keine Rolle spielen.

    "Eingeschalteter Anwalt meinte ..."
    sollte Dich mal beraten, ob...

    "... ob es etwas bringt die Vermieter anzuzeigen wegen Körperverletzung sowie wegen § 117 OWIG bei dem Ordnungsamt?"
    ... wobei zu beachten wäre, dass keine Retourkutsche entstehen mag wegen wissentlich falscher Verdächtigung...

    "Installateur sagte mir das das mit der Pumpe normaler Verschleiss sei das diese irgendwann laut wird (Lager defekt)"
    Ja und? Kann man auswechseln.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!