Hi,
ZitatNein, ich meine was anderes.
sorry, und was meinst Du?
MfG
marne
Hi,
ZitatNein, ich meine was anderes.
sorry, und was meinst Du?
MfG
marne
Hallo Berny,
Zitatich würde mir vom Ex-Vermieter die Originalrechnung aushändigen lassen.
du meinst, wenn er die Originalrechnung vorlegt, wäre der Abzug der Wartungskosten für die Gastherme gerechtfertigt?
MfG
marne
Hallo Berny,
Zitatwie waren denn die üblichen Betriebskostenabrechnungszeiträume?
Welche Wartungskosten vor zwei Jahren, welche jetzt?
Die üblichen Betriebskosten wurden anteilig monatlich bezahlt, allerdings nicht die Wartungskosten der Gastherme. Diese Kosten wurde nach Rechnung der Installationsfirma (Wartungsfirma) direkt von mir an die Installationsfirma überwiesen.
Die Kosten vor zwei Jahren lagen bei € 121,68, das ist genau der gleiche Betrag wie mein Exvermieter von der Kaution abgezogen hat.
Mit freundlichen Grüßen
marne
@ Berny
Der Mietvertrag endete am 03.02.2012 und erst eine Aufforderung durch einen RA brachte fast die geforderte Kautionsrückzahlung. Meine Aufforderung wurde zuvor ignoriert. Allerdings wurden nun die Wartungskosten der Gastherme von € 121.-- abgezogen. Eine Rechung der Wartungskosten habe ich nicht erhalten und kann auch nicht sagen wann genau und ob auch tatsächlich durchgeführt, da dies nicht in meiner Mietzeit bis 03.02.2012geschehen ist.
@ Kolinum
Im Mietvertrag wurde festgehalten, dass die Wartungskosten vom Mieter übernommen werden, allerdings ohne Obergrenze. Nur ich war schon ausgezogen und konnte somit auch nicht feststellen ob tatsächlich nach meiner Mietzeit eine Wartung durchgeführt wurde. Sollte dies geschehen sein, bin ich mir eben nicht sicher ob diese Kosten noch auf mich abgewälzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
marne
Hallo liebe Forumsmitglieder,
nachdem ich hier schon mal gute Ratschläge bekam, versuche ich es noch ein mal.
Nach meinem Auszug am 03.02.2012 bekam ich endlich meine Kautionsrückzahlung nach mehreren Aufforderungen. Allerdings hat mein Exvermieter Wartungsarbeiten für die Gastherme abgezogen. Die Wartungsarbeiten wurden von einer Installationsfirma alle 2 Jahre durchgeführt. Die letzte Wartung wurde im Februar 2010 durchgeführt. Angeblich wurde nach meinem Auszug wieder eine Wartung der Gastherme durchgeführt und diese Wartung wurde von der Kaution abgezogen. Wartungen an der Gastherme dürfen ja grundsätzlich dem Mieter belastet werden, aber hinterher nach Auszug?
Ist das so richtig?
Ich war der Meinung die Wartung gilt für die nächsten 2 Jahre und nicht rückwirkend 2 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
marne
Hallo Kolinum und Berny,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Viele Grüße
Marne
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Zins für die Kaution. Im November 1997 bin ich in meine vorige Wohnung eingezogen. Es wurde damals im Mietvertrag eine Verzinsung der Kaution von 3% pro Jahr festgesetzt. Nach Auszug aus dieser Wohnung am 03.02.2012 meint mein voriger Vermieter, dass dieser Zinssatz im Mietvertrag nicht mehr gültig wäre und er würde den momentanen niedrigeren Zinssatz anlegen. Darf er das denn?
Gruß
Marne
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