Wartungsarbeiten Gastherme

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    nachdem ich hier schon mal gute Ratschläge bekam, versuche ich es noch ein mal.
    Nach meinem Auszug am 03.02.2012 bekam ich endlich meine Kautionsrückzahlung nach mehreren Aufforderungen. Allerdings hat mein Exvermieter Wartungsarbeiten für die Gastherme abgezogen. Die Wartungsarbeiten wurden von einer Installationsfirma alle 2 Jahre durchgeführt. Die letzte Wartung wurde im Februar 2010 durchgeführt. Angeblich wurde nach meinem Auszug wieder eine Wartung der Gastherme durchgeführt und diese Wartung wurde von der Kaution abgezogen. Wartungen an der Gastherme dürfen ja grundsätzlich dem Mieter belastet werden, aber hinterher nach Auszug?
    Ist das so richtig?
    Ich war der Meinung die Wartung gilt für die nächsten 2 Jahre und nicht rückwirkend 2 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen
    marne

  • marne:

    "Nach meinem Auszug am 03.02.2012 bekam ich endlich meine Kautionsrückzahlung nach mehreren Aufforderungen."
    Aha, wieviele Aufforderungen denn innerhalb von 3 oder 4 Wochen...?
    Wann endete der Mietvertrag?

    "Die Wartungsarbeiten wurden von einer Installationsfirma alle 2 Jahre durchgeführt. Die letzte Wartung wurde im Februar 2010 durchgeführt."
    Wann GENAU wurden die beiden letzten Wartungsarbeiten durchgeführt?

  • @ Berny
    Der Mietvertrag endete am 03.02.2012 und erst eine Aufforderung durch einen RA brachte fast die geforderte Kautionsrückzahlung. Meine Aufforderung wurde zuvor ignoriert. Allerdings wurden nun die Wartungskosten der Gastherme von € 121.-- abgezogen. Eine Rechung der Wartungskosten habe ich nicht erhalten und kann auch nicht sagen wann genau und ob auch tatsächlich durchgeführt, da dies nicht in meiner Mietzeit bis 03.02.2012geschehen ist.

    @ Kolinum
    Im Mietvertrag wurde festgehalten, dass die Wartungskosten vom Mieter übernommen werden, allerdings ohne Obergrenze. Nur ich war schon ausgezogen und konnte somit auch nicht feststellen ob tatsächlich nach meiner Mietzeit eine Wartung durchgeführt wurde. Sollte dies geschehen sein, bin ich mir eben nicht sicher ob diese Kosten noch auf mich abgewälzt werden können.

    Mit freundlichen Grüßen
    marne

  • Hallo Berny,

    Zitat

    wie waren denn die üblichen Betriebskostenabrechnungszeiträume?
    Welche Wartungskosten vor zwei Jahren, welche jetzt?

    Die üblichen Betriebskosten wurden anteilig monatlich bezahlt, allerdings nicht die Wartungskosten der Gastherme. Diese Kosten wurde nach Rechnung der Installationsfirma (Wartungsfirma) direkt von mir an die Installationsfirma überwiesen.
    Die Kosten vor zwei Jahren lagen bei € 121,68, das ist genau der gleiche Betrag wie mein Exvermieter von der Kaution abgezogen hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    marne

  • Hallo Berny,

    Zitat

    ich würde mir vom Ex-Vermieter die Originalrechnung aushändigen lassen.

    du meinst, wenn er die Originalrechnung vorlegt, wäre der Abzug der Wartungskosten für die Gastherme gerechtfertigt?

    MfG
    marne

  • Hallo Berny,
    du meinst, wenn er die Originalrechnung vorlegt, wäre der Abzug der Wartungskosten für die Gastherme gerechtfertigt?


    Nein, ich meine was anderes.

  • Hi,
    sorry, und was meinst Du?
    MfG
    marne


    1. Ich kann grundsätzlich nur das beim Finanzamt absetzen, von dem ich die Originalrechnung habe oder auf Nachfrage eine schlüssige Erklärung liefern kann.
    2. Auf der Rechnung steht ja auch das Datum der Arbeitsausführung drauf.

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