Hab ich jetzt auch herausgefunden, danke. ![]()
Dann versuchen wir mal die Kündigung noch bis zum 3. zu übermitteln.
Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe
Gruetti ![]()
Hab ich jetzt auch herausgefunden, danke. ![]()
Dann versuchen wir mal die Kündigung noch bis zum 3. zu übermitteln.
Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe
Gruetti ![]()
Offenbar ist die Kündigung meines Mitbewohners nicht angekommen. Ich reg mich grade etwas auf.
...wo in zwei Tagen die KdgFrist zum 31.05. sein wird.
Also haben wir noch zwei Tage Zeit die fehlende Kündigung zu übermitteln?
Grüße
Gruetti
Meine Mutter hat die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet. Also hätte ich eine Bestätigung.
Ob der Vater von meinem Mitbewohner das auch getan hat müsste ich noch in Erfahrung bringen.
Danke für den Ratschlag.
Dann werde ich mich wohl nochmal mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Noch eine Frage:
Ich habe im Internet bereits ausgiebig nach einer Gesetzesgrundlage gesucht, die die Behauptung des Vermieters bestätigen würde, bin jedoch nicht fündig geworden.
Hat jemand vielleicht einen Link unter dem ich möglicherweise eine derartige Gesetzesgrundlage finden könnte? Nur damit ich Irgendwas in der Hand habe.
Wenn Ihnen spontan Nichts einfällt, dann begebe ich mich selbst nochmal auf die Suche.
Grüße
Gruetti
Erstmal danke für die Antwort.
Mein Problem ist, dass wir zum 31.5.2012 kündigen wollten und mein Umzug schon weitgehend geplant ist. Die Kündigungen wurden entsprechend vor einer Woche verschickt.
Da jetzt erst die Rückmeldung, kam können wir die Kündigungsfrist nicht mehr einhalten und müssten im Zweifelsfall noch einen Monat länger hier wohnen.
Grüße
Gruetti
Hallo zusammen,
ich hab mir hier mal die Informationen zur Kündigung durchgelesen, aber für meinen speziellen Fall nichts gefunden.
Vorweg: Ich wohne in einer WG (beides Studenten) und der Vater von meinem Mitbewohner und meine Mutter haben einen gemeinsamen Mietvertrag für unsere WG unterschrieben.
Nun wollten wir kündigen und der Vater meines Mitbewohners, sowie meine Mutter, haben seperate Kündigungen abgeschickt, weil unsere Eltern in unterschiedlichen Städten wohnen.
In den Kündigungen wird jeweils Bezug auf die Kündigung des jeweils Anderen genommen. (Ich habe auch noch die Entwürfe, falls das weiterhilft)
Der Vermieter hat uns nun mitgeteilt, dass die Kündigung nur rechtlich gültig ist, wenn beide Hauptmieter auf EINEM Papier unterschrieben haben.
Entspricht das der Wahrheit, oder ist das ein Trick des Vermieters um Zeit zu schinden?
Vielen Dank schonmal
Gruetti
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