Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange man Zeit hat Widerspruch einzulegen gegen Schadensersatzansprüche, die der Vermieter geltend machen will???
Zur Geschichte: Wir sind am 29.12.2011 ausgezogen mit Übergabeprotokoll, in welchem keine Mängel eingetragen wurden. Am 26.01.2012 erhielten wir einen Brief von der Verwaltungsgesellschaft der Wohnung, das sie uns ca. 230 € von der Kaution abziehen für Beseitigung von angeblichen Tapetenschäden und den Austausch des Waschtisches im Bad. Wir haben erst am 02.02.2012 einen Termin bei einem Berater vom Mieterschutzverein bekommen, welcher uns beruhigt hat und ein Schreiben aufsetzen wollte, um der Forderung zu widersprechen, da es ja im Protokoll auch nicht vermerkt war.
Wir wollten am 16.02.2012 nach dem Stand der Dinge fragen. Leider war der Berater an diesem Tag nicht im Büro, so sollten wir am 23.02.2012 wieder anrufen. An diesem Tag haben wir es 3 mal versucht, ohne Erfolg, da wir entweder gesagt bekommen haben der Berater ist noch nicht da oder wir wurden einfach weggedrückt. Da habe ich dann mein Anliegen über das Internetportal des Mieterschutzvereins gesendet. Am 25.02.2012 erhielten wir dann einen Brief vom Mieterschutzbund mit beigelegtem Schreiben, welches an unseren alten Vermieter rausgegangen ist (mit Datum 23.02.2012 !!! und falscher Wohnungsangabe in der Betreffzeile !!!) Ich bin mittlerweile stinksauer auf den Verein. Für mich sieht das so aus, wie wenn die das Schreiben erst am 23.02.2012 geschickt haben und dann auch noch falsch, so dass die Verwaltungsgesellschaft nichts damit anfangen kann.
Habe am 27.02.2012 direkt ein Fax an den Mieterschutzverein geschickt mit der Aufforderung, dass sie den Betreff abändern und das Schreiben erneut versenden.
Jetzt weiß ich aber nicht wie es sich mit den Widerspruchsfristen verhält...
Kann mir da vielleicht jemand helfen???????
Sorry für den lange Text.
Vielen Dank.
Nadine