Widerspruchsfrist bei Schadensersatz

  • Hallo,
    kann mir jemand sagen wie lange man Zeit hat Widerspruch einzulegen gegen Schadensersatzansprüche, die der Vermieter geltend machen will???

    Zur Geschichte: Wir sind am 29.12.2011 ausgezogen mit Übergabeprotokoll, in welchem keine Mängel eingetragen wurden. Am 26.01.2012 erhielten wir einen Brief von der Verwaltungsgesellschaft der Wohnung, das sie uns ca. 230 € von der Kaution abziehen für Beseitigung von angeblichen Tapetenschäden und den Austausch des Waschtisches im Bad. Wir haben erst am 02.02.2012 einen Termin bei einem Berater vom Mieterschutzverein bekommen, welcher uns beruhigt hat und ein Schreiben aufsetzen wollte, um der Forderung zu widersprechen, da es ja im Protokoll auch nicht vermerkt war.

    Wir wollten am 16.02.2012 nach dem Stand der Dinge fragen. Leider war der Berater an diesem Tag nicht im Büro, so sollten wir am 23.02.2012 wieder anrufen. An diesem Tag haben wir es 3 mal versucht, ohne Erfolg, da wir entweder gesagt bekommen haben der Berater ist noch nicht da oder wir wurden einfach weggedrückt. Da habe ich dann mein Anliegen über das Internetportal des Mieterschutzvereins gesendet. Am 25.02.2012 erhielten wir dann einen Brief vom Mieterschutzbund mit beigelegtem Schreiben, welches an unseren alten Vermieter rausgegangen ist (mit Datum 23.02.2012 !!! und falscher Wohnungsangabe in der Betreffzeile !!!) Ich bin mittlerweile stinksauer auf den Verein. Für mich sieht das so aus, wie wenn die das Schreiben erst am 23.02.2012 geschickt haben und dann auch noch falsch, so dass die Verwaltungsgesellschaft nichts damit anfangen kann.
    Habe am 27.02.2012 direkt ein Fax an den Mieterschutzverein geschickt mit der Aufforderung, dass sie den Betreff abändern und das Schreiben erneut versenden.
    Jetzt weiß ich aber nicht wie es sich mit den Widerspruchsfristen verhält...

    Kann mir da vielleicht jemand helfen???????

    Sorry für den lange Text.

    Vielen Dank.

    Nadine

  • Ich versuche einmal diesen Beitrag zu interpretieren.

    1. Der TE ist sauer auf seinen örtlichen Mieterverein und reiht sich damit in die lange Schlange von weiteren Enttäuschten ein.

    2. Wenn der Schaden am Waschbecken nicht offensichtlich war, sondern erst beim zweiten Hinsehen erkennbar war, dann hat der Vermieter 6 Monate Zeit diesen zu beanstanden.

    3. Als erstes muss aber der ausgezogene Mieter die Möglichkeit haben, das Waschbecken zu ersetzen, bevor der Vermieter einen Handwerker beauftragt.

    4. Man sollte sich wirklich überlegen, ob man mit mietrechtlichen Problemen zu einem Verein geht, der in vielen Fällen nur begrenzte Sprechstunden hat und deren Anwalt/Anwälte auch kaum Zeit (Lust) haben, sich voll für Ihre Mitglieder einzusetzen. Letzteres habe ich selbst vor 13 Jahren erlebt und meine Lehren daraus gezogen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (1. März 2012 um 09:19)

  • Ich versuche mal den Sachverhalt noch eindeutiger zu beschreiben.

    1. Ich bin seit 2006 im Mieterschutzverein, allerdings war ich bis 2009 in Rüsselsheim. Dort hat alles immer reibungslos geklappt !!!

    2. Der Schaden am Waschbecken war definitiv offensichtlich (3 kleine Abplatzungen im Waschbecken), wurde aber vom Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft nicht bemängelt, da die Abplatzungen auch schon vor unserem Einzug in die Wohnung vorhanden waren. (Wurde damals allerdings nicht im Protokoll vermerkt, der Mitarbeiter hat sich aber erinnert) Die Beanstandung kommt jetzt vom Vermieter selbst, welcher 1 Woche nach unserer Übergabe die Wohnung besichtigt hat.

    3. Desweiteren wurde ja auch eine angeblich beschädigte Tapete in Form eines Reperaturkostenvoranschlags in Rechnung gestellt, welche definitiv zur Wohnungsabnahme in Ordnung war und wo man auf Bildern erkennt, dass das untere Ende der Tapete definitiv abgezogen wurde.

    4. Uns wurde zu keiner Zeit in irgendeiner Form die Möglichkeit gegeben, die Schäden zu beheben. Der Waschtisch wurde 2 Wochen nach unserem Auszug direkt ausgetauscht, noch bevor wir überhaupt über den Schaden informiert wurden, und das Geld einbehalten und für die Tapete gab es gleich von einem Malermeister einen Kostenvoranschlag, welcher auch von der Kaution runtergerechnet wurde.

    Meine einzige Frage ist aber wie schnell ich der Sache widersprechen muss, damit ich Anspruch auf das Geld habe, da diese offensichtlichen Mängel nicht im Protokoll vermerkt sind und ich mein Geld zurück haben will????!!!!

  • Warum schreibst du erst jetzt, dass der Abnehmer der Wohnung den Schaden am Waschbecken kannte und du damit aus dem Schneider bist?

    Warum stellst du überhaupt Fragen ohne kompletten Inhalt?

    Bitte mache alle nächsten Schritte mithilfe des Mietervereins, ich habe mich hier ausgeklinkt.

  • Ich habe schon einmal Ende Januar diesen Tatbestand näher beschrieben, welcher auch nichts wirklich mit meiner jetzigen Frage zu tun hat.

    Die einzige Frage, welche ich gestellt habe, war: Wie sind die Fristen in denen ich dem Schreiben der Verwaltungsgesellschaft widersprechen muss???

    Es ist ja nun aufgrund der Trödelei des Mietervereins mehr als einen Monat her, als ich das Schreiben bekommen habe.

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