Ich versuche mal den Sachverhalt noch eindeutiger zu beschreiben.
1. Ich bin seit 2006 im Mieterschutzverein, allerdings war ich bis 2009 in Rüsselsheim. Dort hat alles immer reibungslos geklappt !!!
2. Der Schaden am Waschbecken war definitiv offensichtlich (3 kleine Abplatzungen im Waschbecken), wurde aber vom Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft nicht bemängelt, da die Abplatzungen auch schon vor unserem Einzug in die Wohnung vorhanden waren. (Wurde damals allerdings nicht im Protokoll vermerkt, der Mitarbeiter hat sich aber erinnert) Die Beanstandung kommt jetzt vom Vermieter selbst, welcher 1 Woche nach unserer Übergabe die Wohnung besichtigt hat.
3. Desweiteren wurde ja auch eine angeblich beschädigte Tapete in Form eines Reperaturkostenvoranschlags in Rechnung gestellt, welche definitiv zur Wohnungsabnahme in Ordnung war und wo man auf Bildern erkennt, dass das untere Ende der Tapete definitiv abgezogen wurde.
4. Uns wurde zu keiner Zeit in irgendeiner Form die Möglichkeit gegeben, die Schäden zu beheben. Der Waschtisch wurde 2 Wochen nach unserem Auszug direkt ausgetauscht, noch bevor wir überhaupt über den Schaden informiert wurden, und das Geld einbehalten und für die Tapete gab es gleich von einem Malermeister einen Kostenvoranschlag, welcher auch von der Kaution runtergerechnet wurde.
Meine einzige Frage ist aber wie schnell ich der Sache widersprechen muss, damit ich Anspruch auf das Geld habe, da diese offensichtlichen Mängel nicht im Protokoll vermerkt sind und ich mein Geld zurück haben will????!!!!