Kein qm Angabe im Mietvertrag

  • Hallo ich habe hier einen neuen Mietvertrag vor mir liegen den ich eigentlich gerne unterschreiben würde aber es fehlt die qm Angabe des Mietobjekts (Wohnung). Ist das üblich heutzutage, ich kenne das nicht und habe etwas Unbehagen?

    Viele Grüße
    Bergi

  • Das würde ich mit dem Vermieter besprechen und qm in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Es ist unüblich die qm nicht schriftlich festzuhalten da auch Nebenkosten über qm berechnet
    werden. Gruß

  • da auch Nebenkosten über qm berechnet werden.

    Bei einem Umlageschlüssel nach Personenzahl ist die Angabe von qm nicht zwingend notwendig.

    Gruß
    ObiWan

  • Zitat

    Bei einem Umlageschlüssel nach Personenzahl ist die Angabe von qm nicht zwingend notwendig.

    Umlageschlüssel nach Personenzahl ?

    Heizkosten sind verbrauchsabhängig zu berechnen. Da gibt es auch Ausnahmen. Das sollten Sie schon was mehr an Informationen liefern.

  • Heizkosten sind verbrauchsabhängig zu berechnen.

    Hallo Kolinum,

    für die Heizkosten stimmt das. Ich meinte die übrigen Betriebskosten wie z.B. Grundbesitzabgaben, Versicherung, etc..

    Gruß
    ObiWan

  • Hi die Schlüsselung sieht wie folgt aus.

    Nach qm wird berechnet: Sach- und Haftpflichtversicherungen, Grundsteuer, Straßenreinigung und Schornsteinreinigung

    Nach Personen: Müllabfuhr

    Nach Wohneinheit: Hausstrom

    Nach Zähler: Wasserversorgung- und Entwässerung

    Nach Heizkostenverordnung: Warmwasser und zentrale Heizungsanlage

    Die Wohnung wurde wohl vor kurzem erst vermessen, der Vertrag ist ein Standard Mietvertrag (Deutscher Haus und Grundbesitzer Verein oder so ähnlich). Im Angebot und per Mail haben wir die qm drinnen im Mietvertrag ist nicht einmal ein Feld dafür.

    Na ja hier ist der Wohnungsmarkt sehr schwierig, die Vermieter scheinen sehr nett zu sein und wir müssen diese Woche noch die alte Wohnung kündigen, sonst haben wir die zu lange an der Backe.

    lg

    Einmal editiert, zuletzt von Bergi (27. Februar 2012 um 10:42)

  • Nach qm wird berechnet: Sach- und Haftpflichtversicherungen, Grundsteuer, Straßenreinigung und Schornsteinreinigung

    Na dann müssen die qm auch im Mietvertrag stehen. Am Besten mal mit dem Vermieter sprechen.

    Gruß
    ObiWan

  • Zitat

    Im Angebot und per Mail haben wir die qm drinnen im Mietvertrag ist nicht einmal ein Feld dafür.

    Bestehen denn Zweifel an der Quadratmeterangabe im Angebot oder der EMail? Denn grundsätzlich besteht keine Verpflichtung die Wohnfläche in einem Mietvertrag anzugeben.

  • Bestehen denn Zweifel an der Quadratmeterangabe im Angebot oder der EMail? Denn grundsätzlich besteht keine Verpflichtung die Wohnfläche in einem Mietvertrag anzugeben.


    Deshalb halte ich einen Zusatz für sinnvoll: "Für Betriebskostenabrechnung: xy m²"

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!