Zeitmietvertrag Kündigung

  • Guten Tag,
    mein Sohn, Student in München, bewohnt mit zwei Mitstudenten ein gemietetes Haus seit zwei Jahren. Es handelt sich um einen Zeitmietvertrag, der zunächst auf 1 Jahr befristet war und sich dann immer -wenn vermieter nicht kündigt- um ein halbes Jahr verlängert. Vor zwei Jahren ging Vermieter nach Südamerika, Miete ging auf genanntes Konto. Inzwischen hat das Haus einige Mängel (Schimmel etc), Vermieter konnte auch nach einem Jahr, nicht ausfindig gemacht werden. Daher wurde im Januar 2010 an Miete nur ein Euro überwiesen mit dem Hinweis einer Telefonnummer(meines Sohnes), an die er sich dringend wenden solle wegen der weiteren Absprachen. Ebenso würde im Februar 1 € überwiesen und siehe da, Vermieter meldet sich per mail und kündigt (eine Bekannte überbringt die Kündigung) das Haus auf März (also nächste Woche!).
    Die Jungs würden gerne dort wohnen bleiben, was können sie tun?
    Zudem ist gar nicht klar ob der Zeitmitvertrag damals rechtens abgeschlossen wurde, da es sich um ein gepachtetes Grundstück mit Haus drauf handelt. Darf man das untervermieten?
    Zudem geht es um die Kautionvon 5000 € die die drei damals leisten mussten. Ist es sinnvoll dieMonate abzuwohnen, ohne Zahlung der Miete bis Kaution wieder raus ist,d.h. bis Juli 2010? Da Vermieter sicherlich nicht so schnell wieder nach Deutschland kommt (wegen gewisser Vorfälle), sehen sie die Kaution wohl auch nie wieder. Was kann man da tun?
    Der Mieterverein wird ja erst nach drei Monaten aktiv, oder?
    Wer könnte eine erste (kostenfreie) Beratung vornehmen?
    Es steht die Frage im Raum , ob der Vertrag überhaupt rechtsgültig geschlossen wurde uvm.?
    Für jede Hilfe sind wir sehr dankbar.
    Viele Grüße
    Venezia

  • Hallo Venezia,

    hier gibt es eine Fülle an recht komplexen Problemen. Die Mietminderung in dieser Höhe ohne vorherige Ankündigung könnte durchaus problematisch sein. Gleiches gilt für ein "abwohnen" der Kaution, was aus rechtlicher Sicht nicht zulässig sein dürfte.

    Da Dein Sohn Student ist, würde ich empfehlen ein kostenloses Rechtsberatungsangeboot des ASTA bzw. der Uni in Anspruch zu nehmen. Soetwas bieten in der Regel alle größeren Universitäten in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten an.

  • Guten Morgen,
    herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.Die Jungs werdebn sich in den nächsten Tagen an ihre Uni wenden.
    Die Mietminderung war ihrerseits per mail angekündigt, der Vermieter meldete sich aus der Ferne allerdings nicht, was hätten sie also tun sollen, außer einer Mietminderung mit Bitte um Kontaktaufnahme?
    Eine Frage noch: müsste auch in einem Zeitmietvertrag bei der Kündigung ein Grund genannt werden, oder gilt dies hier nicht (mehr)? Dann wäre die Kündigung evtl. nichtig?!
    Nochmals besten Dank
    Venezia

  • Hallo Mainschwimmer,
    danke für diese interessante Info. Könnte man das so interpretieren, dass, wenn der Vertrag nichtig bzw. nicht gültig ist, auch keine Miete mehr bezahlt werden muss? Wurde dann auch die Kaution unrechtmäßig einbehalten?Wäre das Abwohnen der Kaution denkbar?
    Danke
    Venezia

  • Nö, das wäre zu schön, um wahr zu sein. Wenn ein § in einem Vertrag ungultig ist, verlieren andere nicht ihre Gültigkeit. (Salvatorische Klausel)

    Die Hauptpflichten aus dem Vertrag bleiben auf jeden Fall bestehen:

    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

    Des Recht des Mieters auf die gesetzliche Kündigungsfrist und andere Rechten und Pflichten bleiben weiterhin bestehen.

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