Hallo Mainschwimmer,
danke für diese interessante Info. Könnte man das so interpretieren, dass, wenn der Vertrag nichtig bzw. nicht gültig ist, auch keine Miete mehr bezahlt werden muss? Wurde dann auch die Kaution unrechtmäßig einbehalten?Wäre das Abwohnen der Kaution denkbar?
Danke
Venezia
Beiträge von Venezia
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Guten Morgen,
herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.Die Jungs werdebn sich in den nächsten Tagen an ihre Uni wenden.
Die Mietminderung war ihrerseits per mail angekündigt, der Vermieter meldete sich aus der Ferne allerdings nicht, was hätten sie also tun sollen, außer einer Mietminderung mit Bitte um Kontaktaufnahme?
Eine Frage noch: müsste auch in einem Zeitmietvertrag bei der Kündigung ein Grund genannt werden, oder gilt dies hier nicht (mehr)? Dann wäre die Kündigung evtl. nichtig?!
Nochmals besten Dank
Venezia -
Guten Tag,
mein Sohn, Student in München, bewohnt mit zwei Mitstudenten ein gemietetes Haus seit zwei Jahren. Es handelt sich um einen Zeitmietvertrag, der zunächst auf 1 Jahr befristet war und sich dann immer -wenn vermieter nicht kündigt- um ein halbes Jahr verlängert. Vor zwei Jahren ging Vermieter nach Südamerika, Miete ging auf genanntes Konto. Inzwischen hat das Haus einige Mängel (Schimmel etc), Vermieter konnte auch nach einem Jahr, nicht ausfindig gemacht werden. Daher wurde im Januar 2010 an Miete nur ein Euro überwiesen mit dem Hinweis einer Telefonnummer(meines Sohnes), an die er sich dringend wenden solle wegen der weiteren Absprachen. Ebenso würde im Februar 1 € überwiesen und siehe da, Vermieter meldet sich per mail und kündigt (eine Bekannte überbringt die Kündigung) das Haus auf März (also nächste Woche!).
Die Jungs würden gerne dort wohnen bleiben, was können sie tun?
Zudem ist gar nicht klar ob der Zeitmitvertrag damals rechtens abgeschlossen wurde, da es sich um ein gepachtetes Grundstück mit Haus drauf handelt. Darf man das untervermieten?
Zudem geht es um die Kautionvon 5000 € die die drei damals leisten mussten. Ist es sinnvoll dieMonate abzuwohnen, ohne Zahlung der Miete bis Kaution wieder raus ist,d.h. bis Juli 2010? Da Vermieter sicherlich nicht so schnell wieder nach Deutschland kommt (wegen gewisser Vorfälle), sehen sie die Kaution wohl auch nie wieder. Was kann man da tun?
Der Mieterverein wird ja erst nach drei Monaten aktiv, oder?
Wer könnte eine erste (kostenfreie) Beratung vornehmen?
Es steht die Frage im Raum , ob der Vertrag überhaupt rechtsgültig geschlossen wurde uvm.?
Für jede Hilfe sind wir sehr dankbar.
Viele Grüße
Venezia
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