Exfreundin ohne Mietvertrag rauschschmeißen

  • Hallo,

    mal von den sozialen Gesichtspunkten abgesehen, würde ich gerne wissen wie ich meine Ex-Freundin, welche jetzt seit ca. 9 Monaten bei mir wohnt und noch nicht ein mal Miete gezahlt hat, rausschmeißen könnte.
    Sie verdient seit Dezember genug Geld, dass sie Miete bezahlen könnte, gibt das Geld jedoch lieber für andere Dinge aus.
    In zwei Monaten zieht sie endlich aus, jedoch halte ich es momentan nicht mehr aus mit ihr.

    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, sie einfach vor die Tür zu setzten? (Soll sie sich doch zwei Monate bei einer Freundin durchschnorren.)
    Oder kann ich irgendwie Miete verlangen, oder zumindest Nebenkosten?

  • Kalvador:

    "mal von den sozialen Gesichtspunkten abgesehen, würde ich gerne wissen wie ich meine Ex-Freundin, welche jetzt seit ca. 9 Monaten bei mir wohnt und noch nicht ein mal Miete gezahlt hat, rausschmeißen könnte."
    Klingt so als etwa mit körperlicher Gewalt??? Ihr habt offensichtlich weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Mietvertrag miteinander?

    "Sie verdient seit Dezember genug Geld, dass sie Miete bezahlen könnte, gibt das Geld jedoch lieber für andere Dinge aus. In zwei Monaten zieht sie endlich aus, jedoch halte ich es momentan nicht mehr aus mit ihr."
    Das ist aber Privat"recht", kein Mietrecht.

    "Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, sie einfach vor die Tür zu setzten? (Soll sie sich doch zwei Monate bei einer Freundin durchschnorren.)"
    Dazu werde ich mich hier nicht äussern.

    "Oder kann ich irgendwie Miete verlangen, oder zumindest Nebenkosten?"
    Nein.

  • Wenn du nicht die Wohlfahrt bist und auch sonst keinerlei Interesse an der Ex hast, dann nimm ihr den Wohnungsschlüssel ab und stell ihre Klamotten vor die Tür.

    Wenn sie dir den Schlüssel nicht gibt, wechsel den Schließzylinder aus. Wenn sie anderswo nicht unterkommt, dann mach einen Vertrag mit ihr, dass sie sich an der Miete beteiligen muss.

  • Mein RA Bereich Mietrecht meinte das wenn eine Person mit jemanden in einer Wohnung zusammenleben möchte der Vermieter darüber Informiert werden muss. Dazu erwähnte er irgendwas mit einer Karenzzeit von ca. 1 Monat. Wenn der Mietvertrag es erlaubt Untermieter zu akzeptieren muss auch hier der Vermieter über den Untermieter Informiert werden. Den Vertrag (Untermietvertrag) ,davon muss eine Kopie dem Vermieter vorgelegt werden für seine Unterlagen. In deinem Fall (wie geschildert) sieht es so aus das keinerlei Unterlagen in Form eines Vertrages bzw. Mietvertrages existieren. Ganz krass formuliert ,man könnte so deine Ex ohne Ankündigung problemlos und ohne schwierigkeiten direkt vor die Tür setzten. Sie hat keine Handhabe gegen dich und würde Sie Klagen würde Sie sogar verlieren. Der Mieteigentümer ,bist du ALLEIN ,nicht deine Ex.

    Würde ein Untermietvertrag bestehen oder hätte deine Ex im Mietvertrag MIT Unterschrieben ,würde die Sachlage ganz anders aussehen.

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