Wohnungstür nicht sicher ? - Pflicht Vermieter ?

  • Hallo Zusammen,

    wir haben voraussichtlich ein paar Schwierigkeiten mit unserer neuen Wohnung.

    Ein paar Erläuterungen:

    Wir möchten zum 15.03.2012 in eine neue Wohnung ziehen, nun haben wir letzten Freitag (17.02.2012) schon mal einen Schlüssel um Renovierungsarbeiten durchführen zu können.
    Wir können halt schon eher rein, da das Badezimmer gerade komplett erneuert wird.

    Schlüsselübergabe ist für kommenden Mittwoch geplant.

    Nun das Problem:
    Als wir uns die Wohnung Mitte Januar angeschaut (alte Mieter waren noch drin) haben und dann auch den Mietvertrag unterschrieben haben konnte man ein paar Mängel noch nicht erkennen bzw. die Mängel waren noch nicht vorhanden.

    1. Alle Wohnungstüren und Rahmen sind kaputt, haben Beulen /Löcher/Kratzer.
    Meine Frage, kann man als Mieter auf ordentliche Türen bestehen ?

    2. In dem neuen Badezimmer befindet sich eine Badewanne und eine Dusche, weder die Badewanne, noch die Dusche hat eine Kabine/Vorhang.
    Meine Frage, muss der Vermieter einen Vorhang oder eine Kabine stellen ? Oder ist man als Mieter in der Pflicht das selbst zu besorgen.

    3. Und das ist mit Sicherheit der größte Mangel, die Wohnungstür wurde wohl in der Zwischenzeit von der Besichtigung und Unterschrift bis zum letzten Freitag aufgebrochen.
    Als wir uns am Freitag den Schlüssel abgeholt haben und dann ein paar Sachen in die Wohnung tragen wollten hat uns der Schlag getroffen... Die Tür wurde notdürftig repariert, bietet aber aus unserer Sicht keine Sicherheit.
    Es lässt sich nur einmal abschließen und das zusätzliche Schloss lässt sich von außen nicht abschließen.
    Desweiteren steht der Zylinder nach aussen vor und das Türblech ist auch abschraubbar.

    Meine Frage, ist das Versicherungstechnisch überhaupt inordnung ? Würde bei einem Einbruch die Versicherung überhaupt haften ? Und ist der Vermieter nicht verpflichtet eine bestimme Wohnungseingangstür zu stellen ? (Kälteschutz,Sicherheit)

    Nun die Schlüsselübergabe war noch nicht, da werden wir die Mängel aufjedenfall nochmal ansprechen. Aber der Mietvertrag besteht doch aus zwei teilen oder ?
    1. Der eigentliche Mietvertrag und 2. die Schlüsselübergabe mit Protokoll.
    Habe ich denn noch die Möglichkeit das Mietverhältnis nicht einzugehen ?

    Ich hoffe ihr könnt mir kurzfristig Auskunft geben.
    Ich habe ein paar Bilder in den Anhang gepackt, dort seht ihr die Wohnungstür und Rahmen und die Innentüren.

    Vielen Dank
    Dean

  • Zitat

    1. Alle Wohnungstüren und Rahmen sind kaputt, haben Beulen /Löcher/Kratzer.
    Meine Frage, kann man als Mieter auf ordentliche Türen bestehen ?

    Wie kann das angehen, dass man die Beschädigungen an allen Türen nicht gesehen hat, war das Absicht oder Nachlässigkeit?

    Zitat

    2. In dem neuen Badezimmer befindet sich eine Badewanne und eine Dusche, weder die Badewanne, noch die Dusche hat eine Kabine/Vorhang.
    Meine Frage, muss der Vermieter einen Vorhang oder eine Kabine stellen ? Oder ist man als Mieter in der Pflicht das selbst zu besorgen.

    Solche Duschvorhänge, genau so wie die Vorhänge vor den Fenstern, sind einzig Mietersache.

    Zitat

    1. Der eigentliche Mietvertrag und 2. die Schlüsselübergabe mit Protokoll.
    Habe ich denn noch die Möglichkeit das Mietverhältnis nicht einzugehen ?

    Ein Mietvertrag besteht in der Regel aus einem Vertrag, der von beiden Parteien unterschrieben wird. Das von dir angesprochene Protokoll ist jedenfalls keine Pflicht. Hilft dir nur beim Auszug, damit du beweisen kannst, welche Mängel in der Wohnung beim Einzug schon vorhanden waren.

    Du solltest natürlich eine neue Eingangstüre verlangen, das ist dir unbenommen. Aber das wird auf keinen Fall ausreichen, vom unterschriebenen Vertrag zurück zu treten. Zumal der Gesetzgeber einen Rücktritt nicht vorgesehen hat, du kannst lediglich mit der Frist von 3 Monaten kündigen.

    Zitat

    Würde bei einem Einbruch die Versicherung überhaupt haften ?

    Schau mal in den Vertrag zur Hausratversicherung. Dort wird nicht gefordert, dass du eine einbruchsichere Wohnungstüre haben musst, du musst nur die vorhandene Tür abgeschlossen haben, wenn du aus dem Haus gehst.

  • Danke schon mal Mainschwimmer,

    Aber unterschreibt man nicht den Mietvertrag so, wie man die Wohnung gesehen hat, und da war die Eingangstür noch heile und nicht notdürftig repariert.... demnach müsste der Vermieter den Zustand nicht wiederherstellen ?

    Es mag sein das wir das ein oder andere nicht gesehen haben ,die Wohnung war sehr voll gestellt, oder wir haben nicht so genau darauf geachtet.
    Von den Tpren die in der Wohnung stehen scheinen auch einige garnicht eingesetzt gewesen zu sein, denn die Bolzen an der Tür sind so dermaßen verrostet...

    Ich habe mit meiner Hausratversicherung gesprochen, es würde reichen, wenn die Tür abschließbar ist. Aber sollte nachgewiesen werden können, das die Tür/Schloss beschädigt war könnte die Versicherung von der Haftung zurücktreten.

    Desweiteren habe ich erfahren, dass der Vermieter eine Wohnungseingangstür stellen muss die gewisse DIN-Voraussetzungen erfüllen muß.
    z.B.: muss besser gedämmt sein als die Innentüren...usw. unter anderem besteht eine Wohnungseingangstür auch aus einem anderen Material welches wohl einbruchssicherer sein soll...
    Die Innentüren interessieren mich nicht mal sonderlich, da wir eh 2-3 Türen nicht einhängen wollen. Dann würden wir uns halt die besten raussuchen, aber das mit der Wohnungstür...da muss man ja angst haben seine Wohnung alleine zu lassen...

    Einmal editiert, zuletzt von toO (20. Februar 2012 um 14:50)

  • Hallo Dean,

    "nun haben wir letzten Freitag (17.02.2012) schon mal einen Schlüssel um Renovierungsarbeiten durchführen zu können.
    Schlüsselübergabe ist für kommenden Mittwoch [22.02.2012] geplant."
    *kopfkratz*

    "Nun das Problem:...Mitte Januar ... und dann auch den Mietvertrag unterschrieben..."
    Ihr habt also den Mietvertrag für diese Bruchbude(!) unterschrieben.
    Und Ihr habt vom VM KEINE schriftliche Zusage (bspw. im Rahmen eines Übergabeprotokolls), dass er noch nötige Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist durchführen wird. Hurraa...:mad:

    "2. In dem neuen Badezimmer befindet sich eine Badewanne und eine Dusche, weder die Badewanne, noch die Dusche hat eine Kabine/Vorhang.
    Meine Frage, muss der Vermieter einen Vorhang oder eine Kabine stellen ? Oder ist man als Mieter in der Pflicht das selbst zu besorgen."
    Letzteres.

    "3. Und das ist mit Sicherheit der größte Mangel, die Wohnungstür wurde wohl in der Zwischenzeit von der Besichtigung und Unterschrift bis zum letzten Freitag aufgebrochen."
    Also nach der Unterschrift unter den MV: Eure Angelegenheit, der Vermieter ist "'raus".

    "Als wir uns am Freitag den Schlüssel abgeholt haben und dann ein paar Sachen in die Wohnung tragen wollten hat uns der Schlag getroffen... Die Tür wurde notdürftig repariert, bietet aber aus unserer Sicht keine Sicherheit.
    Es lässt sich nur einmal abschließen und das zusätzliche Schloss lässt sich von außen nicht abschließen.
    Desweiteren steht der Zylinder nach aussen vor und das Türblech ist auch abschraubbar."
    Auch Eure Angelegenheit...

    "Meine Frage, ist das Versicherungstechnisch überhaupt inordnung ? Würde bei einem Einbruch die Versicherung überhaupt haften ? Und ist der Vermieter nicht verpflichtet eine bestimme Wohnungseingangstür zu stellen ?"
    Wenn die Wohnung bereits hausratversichert ist, empfehle Rücksprache und Schadenmeldung beim Versicherer.
    Übrigens, off topic: Plenk ? Wikipedia

    "Nun die Schlüsselübergabe war noch nicht,"
    Doch, vergangenen Freitag, 17.02.

    "der Mietvertrag besteht doch aus zwei teilen oder ?
    1. Der eigentliche Mietvertrag und 2. die Schlüsselübergabe mit Protokoll."
    Naja, zum MV gehören die Hausordnung und das Übergabeprotokoll.

    "Habe ich denn noch die Möglichkeit das Mietverhältnis nicht einzugehen ?"
    Seid Ihr doch schon eingegangen! Kündigungsfrist beträgt drei Monate, lt. BGB.

    "Ich hoffe ihr könnt mir kurzfristig Auskunft geben."
    Auskunft nicht, sondern nur Meinungen äussern, auch wenn sie Dir nicht gefallen sollten, damit Ihr zukünftig nicht mehr blauäugig Fehler machen werdet.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. Februar 2012 um 17:01)

  • Meine das der Vermieter schon für eine sichere Eingangstüre zu sorgen
    hat, Der Vertrag wurde unterschrieben wo die Eingangstüre noch nicht
    aufgebrochen war, das Mietverhältnis hatte also noch nicht begonnen.
    Was kann ein Mieter vor Übernahme der Wohnung dafür das eingebrochen
    wurde ? Nix.
    Gruß

  • Und ich habe nichts davon gelesen, dass der Vermieter der Meinung ist, dass dieser Zustand der Tür vertragsgerecht ist. Man sollte doch zuerst abwarten, was der Vermieter zu der "Reparatur" der Tür sagt.

  • Und ich habe nichts davon gelesen, dass der Vermieter der Meinung ist, dass dieser Zustand der Tür vertragsgerecht ist. Man sollte doch zuerst abwarten, was der Vermieter zu der "Reparatur" der Tür sagt.


    Richtig.
    Ich habe gerade noch mal im Startposting nachgelesen, dass das Mietverhältnis wohl erst am 15.03. beginnen soll. Dann sollte sich der TO sputen, dass die Mietsache ordnungsgemäss übergeben wird.

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