Beiträge von toO

    Danke schon mal Mainschwimmer,

    Aber unterschreibt man nicht den Mietvertrag so, wie man die Wohnung gesehen hat, und da war die Eingangstür noch heile und nicht notdürftig repariert.... demnach müsste der Vermieter den Zustand nicht wiederherstellen ?

    Es mag sein das wir das ein oder andere nicht gesehen haben ,die Wohnung war sehr voll gestellt, oder wir haben nicht so genau darauf geachtet.
    Von den Tpren die in der Wohnung stehen scheinen auch einige garnicht eingesetzt gewesen zu sein, denn die Bolzen an der Tür sind so dermaßen verrostet...

    Ich habe mit meiner Hausratversicherung gesprochen, es würde reichen, wenn die Tür abschließbar ist. Aber sollte nachgewiesen werden können, das die Tür/Schloss beschädigt war könnte die Versicherung von der Haftung zurücktreten.

    Desweiteren habe ich erfahren, dass der Vermieter eine Wohnungseingangstür stellen muss die gewisse DIN-Voraussetzungen erfüllen muß.
    z.B.: muss besser gedämmt sein als die Innentüren...usw. unter anderem besteht eine Wohnungseingangstür auch aus einem anderen Material welches wohl einbruchssicherer sein soll...
    Die Innentüren interessieren mich nicht mal sonderlich, da wir eh 2-3 Türen nicht einhängen wollen. Dann würden wir uns halt die besten raussuchen, aber das mit der Wohnungstür...da muss man ja angst haben seine Wohnung alleine zu lassen...

    Hallo Zusammen,

    wir haben voraussichtlich ein paar Schwierigkeiten mit unserer neuen Wohnung.

    Ein paar Erläuterungen:

    Wir möchten zum 15.03.2012 in eine neue Wohnung ziehen, nun haben wir letzten Freitag (17.02.2012) schon mal einen Schlüssel um Renovierungsarbeiten durchführen zu können.
    Wir können halt schon eher rein, da das Badezimmer gerade komplett erneuert wird.

    Schlüsselübergabe ist für kommenden Mittwoch geplant.

    Nun das Problem:
    Als wir uns die Wohnung Mitte Januar angeschaut (alte Mieter waren noch drin) haben und dann auch den Mietvertrag unterschrieben haben konnte man ein paar Mängel noch nicht erkennen bzw. die Mängel waren noch nicht vorhanden.

    1. Alle Wohnungstüren und Rahmen sind kaputt, haben Beulen /Löcher/Kratzer.
    Meine Frage, kann man als Mieter auf ordentliche Türen bestehen ?

    2. In dem neuen Badezimmer befindet sich eine Badewanne und eine Dusche, weder die Badewanne, noch die Dusche hat eine Kabine/Vorhang.
    Meine Frage, muss der Vermieter einen Vorhang oder eine Kabine stellen ? Oder ist man als Mieter in der Pflicht das selbst zu besorgen.

    3. Und das ist mit Sicherheit der größte Mangel, die Wohnungstür wurde wohl in der Zwischenzeit von der Besichtigung und Unterschrift bis zum letzten Freitag aufgebrochen.
    Als wir uns am Freitag den Schlüssel abgeholt haben und dann ein paar Sachen in die Wohnung tragen wollten hat uns der Schlag getroffen... Die Tür wurde notdürftig repariert, bietet aber aus unserer Sicht keine Sicherheit.
    Es lässt sich nur einmal abschließen und das zusätzliche Schloss lässt sich von außen nicht abschließen.
    Desweiteren steht der Zylinder nach aussen vor und das Türblech ist auch abschraubbar.

    Meine Frage, ist das Versicherungstechnisch überhaupt inordnung ? Würde bei einem Einbruch die Versicherung überhaupt haften ? Und ist der Vermieter nicht verpflichtet eine bestimme Wohnungseingangstür zu stellen ? (Kälteschutz,Sicherheit)

    Nun die Schlüsselübergabe war noch nicht, da werden wir die Mängel aufjedenfall nochmal ansprechen. Aber der Mietvertrag besteht doch aus zwei teilen oder ?
    1. Der eigentliche Mietvertrag und 2. die Schlüsselübergabe mit Protokoll.
    Habe ich denn noch die Möglichkeit das Mietverhältnis nicht einzugehen ?

    Ich hoffe ihr könnt mir kurzfristig Auskunft geben.
    Ich habe ein paar Bilder in den Anhang gepackt, dort seht ihr die Wohnungstür und Rahmen und die Innentüren.

    Vielen Dank
    Dean

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