Danke schon mal Mainschwimmer,
Aber unterschreibt man nicht den Mietvertrag so, wie man die Wohnung gesehen hat, und da war die Eingangstür noch heile und nicht notdürftig repariert.... demnach müsste der Vermieter den Zustand nicht wiederherstellen ?
Es mag sein das wir das ein oder andere nicht gesehen haben ,die Wohnung war sehr voll gestellt, oder wir haben nicht so genau darauf geachtet.
Von den Tpren die in der Wohnung stehen scheinen auch einige garnicht eingesetzt gewesen zu sein, denn die Bolzen an der Tür sind so dermaßen verrostet...
Ich habe mit meiner Hausratversicherung gesprochen, es würde reichen, wenn die Tür abschließbar ist. Aber sollte nachgewiesen werden können, das die Tür/Schloss beschädigt war könnte die Versicherung von der Haftung zurücktreten.
Desweiteren habe ich erfahren, dass der Vermieter eine Wohnungseingangstür stellen muss die gewisse DIN-Voraussetzungen erfüllen muß.
z.B.: muss besser gedämmt sein als die Innentüren...usw. unter anderem besteht eine Wohnungseingangstür auch aus einem anderen Material welches wohl einbruchssicherer sein soll...
Die Innentüren interessieren mich nicht mal sonderlich, da wir eh 2-3 Türen nicht einhängen wollen. Dann würden wir uns halt die besten raussuchen, aber das mit der Wohnungstür...da muss man ja angst haben seine Wohnung alleine zu lassen...