Hallo zusammen,
da zum 01.04. der analoge Fernsehempfang abgeschaltet wird, möchte meine Vermieterin zum jetzigen Zeitpunkt die Anlage von analog auf digital umstellen.
Laut ihr, müssen sich die Mieter (2 Parteien) an den Kosten beteiligen. Sie fordert von jeder Partei 100 € einmalige Extrazahlung.
Im Mietvertrag wird von einer Sat-Anlage nichts erwähnt.
Diese Information erhielt ich erst, nachdem die analoge Anlage bereits abgeschaltet wurde und ich nicht im Vorfeld darüber informiert war, dass diese Anlage zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet werden soll.
Ihre Erklärung war, dass wenn wir nicht Zahlen, wir keinen Fernsehempfang mehr hätten.
Die digitale Einrichtung soll erst wenige Tage später erfolgen, da stellt sich mir die Frage, warum dies nicht sofort geschehen ist, nachdem der analoge Fernsehempfang abgeschaltet wurde.
Bin ich jetzt als Mieter dazu verpflichtet, die Kosten der Umstellung von analog auf digital und die Kosten für den Technikereinsatz anteilig zu übernehmen oder ist dies Sache des Vermieters.
Hinzuzufügen wäre noch, dass wenn ich einmal ausziehen sollte, dann habe ich dem Nachmieter diese Kosten bereits abgenommen!?
Besten Dank im Voraus!