Umstellung analog auf digital // wer trägt Kosten?

  • Hallo zusammen,

    da zum 01.04. der analoge Fernsehempfang abgeschaltet wird, möchte meine Vermieterin zum jetzigen Zeitpunkt die Anlage von analog auf digital umstellen.

    Laut ihr, müssen sich die Mieter (2 Parteien) an den Kosten beteiligen. Sie fordert von jeder Partei 100 € einmalige Extrazahlung.
    Im Mietvertrag wird von einer Sat-Anlage nichts erwähnt.

    Diese Information erhielt ich erst, nachdem die analoge Anlage bereits abgeschaltet wurde und ich nicht im Vorfeld darüber informiert war, dass diese Anlage zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet werden soll.
    Ihre Erklärung war, dass wenn wir nicht Zahlen, wir keinen Fernsehempfang mehr hätten.

    Die digitale Einrichtung soll erst wenige Tage später erfolgen, da stellt sich mir die Frage, warum dies nicht sofort geschehen ist, nachdem der analoge Fernsehempfang abgeschaltet wurde.

    Bin ich jetzt als Mieter dazu verpflichtet, die Kosten der Umstellung von analog auf digital und die Kosten für den Technikereinsatz anteilig zu übernehmen oder ist dies Sache des Vermieters.

    Hinzuzufügen wäre noch, dass wenn ich einmal ausziehen sollte, dann habe ich dem Nachmieter diese Kosten bereits abgenommen!?


    Besten Dank im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Jancon (16. Februar 2012 um 14:18)

  • Die Alternative wäre, dass du bis zum Ende über die Analoganlage fernsiehst und danach nur Schneegestöber hast. Ist dir das wirklich lieber?

    Eine weitere Alternative wäre die Anschaffung einer eigenen SAT-Anlage. Aber die gibt es auch nicht für lau.

    Darum bezahle deinen Anteil und freue dich über neuen Fernsehgenuss, teils in HD.

  • Hi,
    danke für deine schnelle Antwort.
    Aber das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage:

    "Bin ich als Mieter dazu verpflichtet, die Kosten der Umstellung von analog auf digital und die Kosten für den Technikereinsatz anteilig zu übernehmen oder ist dies Sache des Vermieters?"

    Antwort zu ersten Alternative ist, dass ich jetzt schon kein Fernsehen mehr habe. :-/

  • Okay, wenn du meine Antwort nicht verstehst, dann noch einmal ganz deutlich. Dein Vermieter muss dir den Fernsehempfang nicht frei Wohnung liefern. Er muss dir nur die Möglichkeit geben, dass du die Grundversorgung durch die Programme empfangen kannst.

    Darum mein Hinweis, dass du dich an den Kosten beteiligen sollst, oder du richtest dir was Eigenes ein.

    Jetzt verstanden?

    Satellitenschüssel - Hat der Mieter ohne Erlaubnis die Satellitenschüssel installiert, kann der Vermieter Beseitigung verlangen

  • Danke für deine Antwort.
    Gibt es dazu nicht Gesetztesauszüge die das 'genau' belegen?
    Auf den dir genannten Link war ich bereits und finde zu meinem speziellen Problem leider keine Antwort.

    Vielleicht gibt es noch andere, 'freundlichere' Meinungen dazu.

  • Hallo Jancon,
    Dreht es sich hier um eine Sat-Empfangsanlage?
    Wenn ja, für's Mehrfamilienhaus oder nur für Deine Wohnung?
    Ist die Sat-Anlage im Mietvertrag erwähnt?
    Hast Du einen eigenen Receiver?
    Oder ist (auch) von einer terrestrischen Antenne die Rede?

  • Hallo Berny,

    ja, es handelt sich um eine Sat-Empfangsanlage für ein Mehrfamilenhaus. Es gibt zwei Mietparteien und den Vermieter, der an die Antenne angschlossen ist. Die Satanlage ist nicht im Mietvertrag erwähnt worden. Zur Zeit habe ich einen anlagogen Receiver, den ich mir bei dem Einzug extra noch besorgen musste, da ich nur von meiner alten Wohnung einen digitalen Reciever hatte.
    Von Dvb-t ist nicht die Rede.
    Lediglich der Kopf an der Schüssel muss getauscht werden und Multiswitch.

    Einmal editiert, zuletzt von Jancon (16. Februar 2012 um 15:52)

  • Zitat von Jancon


    Laut ihr, müssen sich die Mieter (2 Parteien) an den Kosten beteiligen. Sie fordert von jeder Partei 100 € einmalige Extrazahlung.

    Das ist unzulässig. Ihr Folgemieter käme dann ohne Beteiligung in den Genuß einer Modernisierung und Sie hätten die A...karte gezogen.
    Rechtlich ist nur eine Umlage der Modernisierungskosten auf die Kaltmiete zulässig. Einzelheiten dazu im Internet.

    Zitat

    Im Mietvertrag wird von einer Sat-Anlage nichts erwähnt.

    Wie haben Sie denn da bisher geguckt. War das vielleicht doch die nicht im Vertrag existente Anlage?

    Zitat

    Diese Information erhielt ich erst, nachdem die analoge Anlage bereits abgeschaltet wurde und ich nicht im Vorfeld darüber informiert war, dass diese Anlage zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet werden soll.


    Sie haben bereits im Vorfeld zu erkennen gegeben, dass Sie sich nicht beteiligen wollten. Wohlgemerkt, ich spreche von den 100€.

    Zitat

    Die digitale Einrichtung soll erst wenige Tage später erfolgen, da stellt sich mir die Frage, warum dies nicht sofort geschehen ist, nachdem der analoge Fernsehempfang abgeschaltet wurde.


    Fragen Sie die Installateure nach dem Grund; ich müsste Sie sonst anlügen.

    Zitat

    Bin ich jetzt als Mieter dazu verpflichtet, die Kosten der Umstellung von analog auf digital und die Kosten für den Technikereinsatz anteilig zu übernehmen oder ist dies Sache des Vermieters.

    Ja, Modernisierungskosten können auf die Mieter umgelegt werden. Sie auch eingangs

    Zitat

    Hinzuzufügen wäre noch, dass wenn ich einmal ausziehen sollte, dann habe ich dem Nachmieter diese Kosten bereits abgenommen!?

    Richtig, auch das hatte ich bereits eingangs erwähnt. Deswegen geht nur eine Moderniserungszulage bei der Kaltmiete, damit Ihr Nachmieter sich auch noch beteiligen kann.

    Zitat


    Gnconibt es dazu nicht Gesetztesauszüge die das 'genau' belegen?
    Auf den dir genannten Link war ich bereits und finde zu meinem speziellen Problem leider keine Antwort.

    Gott, bewahre uns vor weiteren Gesetzen, speziell zu Ihrem Problem.

    Zitat

    Vielleicht gibt es noch andere, 'freundlichere' Meinungen dazu.

    Normalerweise rüge ich solche Sätze. Ich verweise dann schnell auf einen Anwalt. Hier findet keine freundliche Beratung statt.

  • Vielen Dank für diese Information. So sehe ich das auch, denn der Mieter der nach mir dort einzieht, hätte diese Kosten dann schon von mir übernommen bekommen.
    Wie ich schon im Internet lesen konnte, kann die Kaltmiete mit 11 % erhöht werden. Dann würde ich lieber die 100€ bezahlen und habe meine Ruhe.
    Sollte sich die Miete um 11 % erhöhen, dann wird das um einiges teurer (langfristig gesehen).

    Leider konnte ich zu diesem "aktuellen" Thema keine genauen Angaben und Gesetztesauszüge im Internet finden, was ich nicht so ganz verstehen kann, da ich bestimmt nicht die enizige bin, die deises Problem hat.
    Vielleicht gibt es für diese Sache ein extra Gesetz, da es sich ja um die generelle Abschaltung von analog handelt. Dort kann weder der Vermieter, noch der Mieter etwas gegen machen.

  • Hallo Jancon,

    da die Antenne nicht Mietvertragsgegenstand ist, sollten sich m.E. alle Nutzer zu gleichen Teilen beteiligen. Bei Antennen- oder Kabelanschlüssen wird regelmässig immer nach Nutzern abgerechnet.
    Der Umstellungstermin ist übrigens der 30.04.2012.
    Weitere Infos hier: Upgrade von Analog auf Digital - Wie geht es ?
    Evtl. müsste die Sat-Schüssel auch noch etwas nach links gedreht werden, von 19,2° Ost nach ca. 24,2° Ost.

  • Zitat

    Sollte sich die Miete um 11 % erhöhen, dann wird das um einiges teurer (langfristig gesehen).

    Nicht die Miete wird um 11% teurer! 11% der Anschaffungskosten, geteilt durch 3 Nutzer, werden auf die Jahresmiete aufgeschlagen und zwar bis zum Ende aller Tage.

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