Beiträge von Jancon

    Vielen Dank für diese Information. So sehe ich das auch, denn der Mieter der nach mir dort einzieht, hätte diese Kosten dann schon von mir übernommen bekommen.
    Wie ich schon im Internet lesen konnte, kann die Kaltmiete mit 11 % erhöht werden. Dann würde ich lieber die 100€ bezahlen und habe meine Ruhe.
    Sollte sich die Miete um 11 % erhöhen, dann wird das um einiges teurer (langfristig gesehen).

    Leider konnte ich zu diesem "aktuellen" Thema keine genauen Angaben und Gesetztesauszüge im Internet finden, was ich nicht so ganz verstehen kann, da ich bestimmt nicht die enizige bin, die deises Problem hat.
    Vielleicht gibt es für diese Sache ein extra Gesetz, da es sich ja um die generelle Abschaltung von analog handelt. Dort kann weder der Vermieter, noch der Mieter etwas gegen machen.

    Hallo Berny,

    ja, es handelt sich um eine Sat-Empfangsanlage für ein Mehrfamilenhaus. Es gibt zwei Mietparteien und den Vermieter, der an die Antenne angschlossen ist. Die Satanlage ist nicht im Mietvertrag erwähnt worden. Zur Zeit habe ich einen anlagogen Receiver, den ich mir bei dem Einzug extra noch besorgen musste, da ich nur von meiner alten Wohnung einen digitalen Reciever hatte.
    Von Dvb-t ist nicht die Rede.
    Lediglich der Kopf an der Schüssel muss getauscht werden und Multiswitch.

    Hi,
    danke für deine schnelle Antwort.
    Aber das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage:

    "Bin ich als Mieter dazu verpflichtet, die Kosten der Umstellung von analog auf digital und die Kosten für den Technikereinsatz anteilig zu übernehmen oder ist dies Sache des Vermieters?"

    Antwort zu ersten Alternative ist, dass ich jetzt schon kein Fernsehen mehr habe. :-/

    Hallo zusammen,

    da zum 01.04. der analoge Fernsehempfang abgeschaltet wird, möchte meine Vermieterin zum jetzigen Zeitpunkt die Anlage von analog auf digital umstellen.

    Laut ihr, müssen sich die Mieter (2 Parteien) an den Kosten beteiligen. Sie fordert von jeder Partei 100 € einmalige Extrazahlung.
    Im Mietvertrag wird von einer Sat-Anlage nichts erwähnt.

    Diese Information erhielt ich erst, nachdem die analoge Anlage bereits abgeschaltet wurde und ich nicht im Vorfeld darüber informiert war, dass diese Anlage zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet werden soll.
    Ihre Erklärung war, dass wenn wir nicht Zahlen, wir keinen Fernsehempfang mehr hätten.

    Die digitale Einrichtung soll erst wenige Tage später erfolgen, da stellt sich mir die Frage, warum dies nicht sofort geschehen ist, nachdem der analoge Fernsehempfang abgeschaltet wurde.

    Bin ich jetzt als Mieter dazu verpflichtet, die Kosten der Umstellung von analog auf digital und die Kosten für den Technikereinsatz anteilig zu übernehmen oder ist dies Sache des Vermieters.

    Hinzuzufügen wäre noch, dass wenn ich einmal ausziehen sollte, dann habe ich dem Nachmieter diese Kosten bereits abgenommen!?


    Besten Dank im Voraus!

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