Prozess gegen Vermieter führen

  • Hallo allerseits,

    wir haben folgendes Problem: Wir sind vor einem Jahr aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Leider sind die Vermieter nicht zum Übergabetermin erschienen und deswegen haben wir ihnen die Schlüssel mit Zeugen in den Briefkasten geworfen. An der Wohnung war nichts zu beanstanden. Im Mietvertrag stand, dass renovierungsbedürftige Tapete zu entfernen sei und das haben wir auch in zwei Räumen getan (war echt schwer, weil zum Teil 3-4 Tapeten übereinander klebten, den einen Raum haben wir orange gestrichen, im anderen ist uns ein Maleur passiert, beim Umzug ist der Kaffe umgekippt...). In dem Raum, in dem die meisten Tapeten übereinandergeklebt waren, waren einige unablösbare Schnipsel noch an der Wand, die man aber hätte übertapezieren kann. Nach ein paar Wochen haben wir dann einen großen Brief vom Anwalt unserer ehemaligen Vermieter bekommen, in dem sie alle möglichen Mängel festgestellt hatten. Zum Glück können wir mit Fotos und Zeugen beweisen, dass die Wohnung sauber und vertragsgemäß übergeben wurde. Vermieter machten dann ihre eigene Abnahme mit eigenen Zeugen und eigenen Fotos (anscheinend haben sie vorher noch ein wenig an der Wohnung rumgespielt...) und behaupteten wir wären einfach nicht zur Abnahme erschienen. Der Mieterverein hat uns zum Glück unterstützt und alles in Frage gestellt. Die Kaution haben wir bis heute nicht zurück und der Mieterverein meint, dass wir um einen Prozess nicht rumkommen werden, weil die ehemaligen Vermieter ständig die Nebenkostenabrechnung erhöhen durch zum größten Teil nicht umlagefähige Betriebskosten (Mülltonnenreinigung, Brennholz für deren Werkstatt, das ja das Treppenhaus durch die offenstehende Tür mit geheizt hätte usw. und so fort...). Wir haben bis jetzt sicher sechs verschiedene Nebenkostenabrechnungen erhalten, sollen die Reinigung des PVC-Bodens (ist während der Mietzeit von knapp 3 Jahren etwas nachgedunkelt, also man sieht, wo die Möbel standen), die Entfernung der restlichen Tapetenreste (ein paar unlösbare Schnipsel), Verspachtelung der Dübellöcher, Teilkosten an neuem Kühlschrank (wurde direkt nach unserem Einzug ausgetauscht, da nicht richtig funktioniert, haben wir gleich beanstandet und wurde uns zuvor nicht in Rechnung gestellt), Reperatur an Küche (um den Herd hat sich die Folie etwas gelöst, Küche ist über zwölf Jahre alt und das war vorher auch schon so). Zu Beginn haben sie uns viele Kostenvoranschläge geschickt (Reinigungsfrima, Malerfirma....) und am Ende alles selbst gemacht und ihre Arbeitsstunden wollen sie dafür auch bezahlt haben, nur frage ich mich, was sie da genau gemacht haben... Fotos und Zeugen beweisen doch, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßem Zustand war. Wir haben ihnen über den Mieterverein einen Vergleich angeboten, aber sie sind nie auf uns zugekommen und haben immer nur neue Forderungen gestellt. Ständig kamen neue Beträge dazu... unsere Nerven sind so ziemlich am Ende, weil wir unsere Kaution dringed benötigen. einen Betrag von 140 Euro von den fast 1400 haben sie uns zurücküberwiesen und wollen jetzt noch mal 14 Euro haben (ahhh). Wir haben Angst, dass wir den Prozess verlieren könnten und dann eigentlich schlechter dastehen würden, als vorher. Haben wir realistische Chancen zu gewinnen? Schon jetzt mal danke für die Antworten.

  • Tut gut sich den Frust mal von der Seele zu schreiben, aber die Frage "Haben wir realistische Chancen zu gewinnen?" kann Dir nur der Richter beantworten.

    Auf hoher See und vor Gericht, ist man allein in Gottes Hand.

  • Bitte, bitte!!

    Wer soll denn diesen Wortbrei lesen und verstehen?

    Hast du in der Schule gefehlt, als man lernte, wie man Aufsätze schreibt?

    Es ist eine Frechheit den Usern hier 2.786 Zeichen in 489 Wörtern auf 38 Zeilen zum Fraß vorzuwerfen. Die Zahlen habe ich von Word, als ich diesen Text dort analysieren ließ.

  • Wollte gerade sagen, du hast es doch nicht wirklich gelesen oder gezählt... *fg*

    Ich fasse mal zusammen

    Zitat


    Der Mieterverein hat uns zum Glück unterstützt und alles in Frage gestellt. Die Kaution haben wir bis heute nicht zurück und der Mieterverein meint, dass wir um einen Prozess nicht rumkommen werden

    Si.

    Zitat


    Wir haben Angst, dass wir den Prozess verlieren könnten und dann eigentlich schlechter dastehen würden, als vorher.

    berechtigt aber nicht zwangsläufig

    Zitat


    Haben wir realistische Chancen zu gewinnen?

    Glaskugel raussuch.

    Kleiner Tipp. Immer auf die Abnahme der Wohnung bestehen. Es sich einfach machen und den Schlüssel einwerfen geht garnicht. Ich würde das als Vermieter auch nicht akzeptieren. Meist kann man dann auch gleich strittige Punkte klären.

  • Entschuldigt bitte den Wortsalat (war mein erster Beitrag :o), hier noch einmal in etwas strukturierterer Version:

    Hallo allerseits,

    Wir haben folgendes Problem:

    Wir sind vor einem Jahr aus unserer alten Wohnung ausgezogen.

    Leider sind die Vermieter nicht zum Übergabetermin erschienen und deswegen haben wir ihnen die Schlüssel mit Zeugen in den Briefkasten geworfen.
    - War das so in Ordnung?

    An der Wohnung war nichts zu beanstanden. Im Mietvertrag stand, dass renovierungsbedürftige Tapete zu entfernen sei und das haben wir auch in zwei Räumen getan (war echt schwer, weil zum Teil 3-4 Tapeten übereinander klebten, den einen Raum haben wir orange gestrichen, im anderen ist uns ein Maleur passiert, beim Umzug ist der Kaffe umgekippt...).

    - Ist es OK, wenn sie nun für einen der Räume Tapentenkosten verlangen, obwohl im Mietvertrag steht, dass die Kosten einer Neutapezierung die Vermieter übernehmen (Der zweite Raum war mit ihnen nicht abgesprochen, aber der große Kaffeefleck machte ihn renovierungsbedürftig)?

    In dem Raum, in dem die meisten Tapeten übereinandergeklebt waren, waren einige unablösbare Schnipsel noch an der Wand, die man aber hätte übertapezieren kann. Nach ein paar Wochen haben wir dann einen großen Brief vom Anwalt unserer ehemaligen Vermieter bekommen, in dem sie alle möglichen Mängel festgestellt hatten.

    Zum Glück können wir mit Fotos und Zeugen beweisen, dass die Wohnung sauber und vertragsgemäß übergeben wurde. Vermieter machten dann ihre eigene Abnahme mit eigenen Zeugen und eigenen Fotos (anscheinend haben sie vorher noch ein wenig an der Wohnung rumgespielt...) und behaupteten wir wären einfach nicht zur Abnahme erschienen.

    - Ist deren Abnahmeprotokoll gültig, wenn sie es nach unserer Abnahme erstellt haben?

    Der Mieterverein hat uns zum Glück unterstützt und alles in Frage gestellt. Die Kaution haben wir bis heute nicht zurück und der Mieterverein meint, dass wir um einen Prozess nicht rumkommen werden, weil die ehemaligen Vermieter ständig die Nebenkostenabrechnung erhöhen durch zum größten Teil nicht umlagefähige Betriebskosten (Mülltonnenreinigung, Brennholz für deren Werkstatt, das ja das Treppenhaus durch die offenstehende Tür mit geheizt hätte usw. und so fort...).

    - Wie oft darf man eine Nebenkostenabrechnung verändern und dann immer wieder neue und auch höhere Beträge verlangen?

    Wir haben bis jetzt sicher sechs verschiedene Nebenkostenabrechnungen erhalten, sollen die Reinigung des PVC-Bodens (ist während der Mietzeit von knapp 3 Jahren etwas nachgedunkelt, also man sieht, wo die Möbel standen), die Entfernung der restlichen Tapetenreste (ein paar unlösbare Schnipsel), Verspachtelung der Dübellöcher, Teilkosten an neuem Kühlschrank (wurde direkt nach unserem Einzug ausgetauscht, da nicht richtig funktioniert, haben wir gleich beanstandet und wurde uns zuvor nicht in Rechnung gestellt), Reperatur an Küche (um den Herd hat sich die Folie etwas gelöst, Küche ist über zwölf Jahre alt und das war vorher auch schon so).

    - Gibt es hier etwas, das sie doch umlegen dürfen?

    Zu Beginn haben sie uns viele Kostenvoranschläge geschickt (Reinigungsfrima, Malerfirma....) und am Ende alles selbst gemacht und ihre Arbeitsstunden wollen sie dafür auch bezahlt haben, nur frage ich mich, was sie da genau gemacht haben... Fotos und Zeugen beweisen doch, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßem Zustand war.

    Wir haben ihnen über den Mieterverein einen Vergleich angeboten, aber sie sind nie auf uns zugekommen und haben immer nur neue Forderungen gestellt. Ständig kamen neue Beträge dazu... unsere Nerven sind so ziemlich am Ende, weil wir unsere Kaution dringed benötigen. Einen Betrag von 140 Euro von den fast 1400 haben sie uns zurücküberwiesen und wollen jetzt noch mal 14 Euro haben.

    Wir haben Angst, dass wir den Prozess verlieren könnten und dann eigentlich schlechter dastehen würden, als vorher (ohne Kaution + zu tragende Prozesskosten).

    Haben wir realistische Chancen zu gewinnen? Schon jetzt mal danke für die Antworten.

  • Zitat

    Wir haben Angst, dass wir den Prozess verlieren könnten und dann eigentlich schlechter dastehen würden, als vorher (ohne Kaution + zu tragende Prozesskosten).

    Die Hoffnung stirbt zuletzt, wie man sagt und vor Gericht und auf Hoher See (aber auch in Küstennähe) sind wir alle in Gottes Hand.

    Mehr ist dazu von mir nicht zu sagen (und ich habe oft genug in eigener und auch anderen Angelegenheiten mit Vermietern vor Gericht gestanden).

  • hallo,

    prinzipiell kann der VM hier garnichts bei Ihnen einfordern. Es gab keine Übergabe der Wohnung. Bei einer Übergabe werden dem Mieter Mängel direkt gezeigt, die er in einer bestimmten Zeit beheben muss . Es ist aber nicht rechtens, dass der VM Ihnen eine Rechnung mit Arbeitszeit etc., schickt, wenn er Ihnen nicht mal die Möglichkeit gegeben hat, kleine Mängel zu beseitigen. Lediglich versteckte Mängel können bis 6 Monate nach Übergabe vom VM beanstandet werden. Hier sind wir schon bei einem Jahr!!!

    Die Kaution muss nach einer "Bedenkzeit" dem Mieter übergeben werden. Prinzipiell reichen hier 3 Tage aus. Der VM kann einen TEIL der Kaution für 3-6Monate zurückbehalten, falls er davon ausgeht das es bei einer Betriebskostenabrechnung zu einer Nachzahlung kommt. Ansonsten kann der VM nur die Kaution einbehalten, wenn er mit euch "schriftlich" ein Übergabeformular erstellt hat, in dem Mängel aufgelistet sind, die ihr definitiv beseitigen müsst und er die Kaution/ein Teil der Kaution (je nachdem was für ein Mangel)zurückbehält, weil er davon ausgeht das Ihr den Schaden nicht beseitigt.

    ohne Gericht werdet ihr das nicht lösen :mad:

  • Hallo Mieter88,

    vielen Dank für die Antwort.

    Die Vermieter haben uns immer wieder Fristen gesetzt, um die Wohnung zu reinigen und auch die restlichen Schnipsel zu entfernen.

    Da wir die Wohnung aber sauber übergeben haben (Fotos + Zeugen dafür vorhanden) und die Schnipsel wirklich nicht mehr ablösbar waren, haben wir den Vermietern einen Vergleichsvorschlag von 150 Euro angeboten.

    Darauf sind sie leider nicht eingegangen.

    In den Quittungen, die wir bekommen haben, ist eindeutig zu sehen, dass das Material für die "Renovierung" (Reiniger, Deckenweiß) schon vor unserem Auszug gekauft wurde. Trotzdem haben wir von ihnen danach Kostenvoranschläge von Firmen (Reinigungsfirma, Malerbetrieb) bekommen anhand derer sie ihre eigene Arbeitszeit berechnet haben (300 Euro für das Reinigung des Fußbodens, 150 Euro für die Tapetenentfernung).

    Also war eine eigene Renovierung von vornherein vorgesehen und ist das dann nicht ein Betrugsversuch, wenn man Kostenvoranschläge schickt und schon Material für die eigenständige Renovierung gekauft hat?

  • Leider erzählt Mieter88 viel wenn der Tag lang ist. Nicht alles davon ist fachlich stichfest. Manches ist sogar nachweisbar falsch.

    Sie haben leider viele Fehler gemacht bei der Übergabe.
    Die Formulierungen sind zu wage um hier wirklich einschätzen zu können und der Vermieter hat von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet.

    z.T. stehen Aussage gegen Aussage z.B. zur Übergabe
    Nachteil für sie daraus ergibt sich es gibt kein Übergabeprotokoll
    Sie hätten darauf bestehen müssen die Übergabe zu machen ...

    Auch werfen Sie z.Bsp. Nebenkosten und Forderungen aus der Renovierung durcheinander. Dass ist etwas völlig anderes.

    Zitat


    In den Quittungen, die wir bekommen haben, ist eindeutig zu sehen, dass das Material für die "Renovierung" (Reiniger, Deckenweiß) schon vor unserem Auszug gekauft wurde.

    Spielt keine Rolle. Ich kann mir auf Vorrat Farbeimer und Tapete in den Keller stellen weil die gerade im Angebot sind und in 2 Monaten brauche ich diese um eine Mietwohnung zu streichen. Was ist daran verwerflich?

    Zitat


    Trotzdem haben wir von ihnen danach Kostenvoranschläge von Firmen (Reinigungsfirma, Malerbetrieb) bekommen anhand derer sie ihre eigene Arbeitszeit berechnet haben (300 Euro für das Reinigung des Fußbodens, 150 Euro für die Tapetenentfernung).

    Völlig in Ordnung. Man weisst die zu erwartenden Kosten nach, seien sie froh, dass sie durch die Eigenleistung des Vermieters noch Geld gespart haben.

    Zitat


    Also war eine eigene Renovierung von vornherein vorgesehen und ist das dann nicht ein Betrugsversuch, wenn man Kostenvoranschläge schickt und schon Material für die eigenständige Renovierung gekauft hat?

    Nein natürlich nicht. Wie gesagt, die Angebote dienen nur dem Nachweis, dass die in Rechnung gestellten Arbeiten angemessen sind.

    Bsp. Malerangebot über 500 Euro fürs Streichen, Vermieter macht es in Eigenleistung für 300 ... Nachweis ist nur dafür da, zu beweisen dass er nicht 750 Euro nehmen darf.
    Der Schaden der dem Vermieter entstanden ist, entspricht dem Angebot. Er könnte die Arbeiten auch vom Fachbetrieb für 500 Euro durchführen und Ihnen in Rechnung stellen.

    Zitat

    dass wir um einen Prozess nicht rumkommen werden, weil die ehemaligen Vermieter ständig die Nebenkostenabrechnung erhöhen durch zum größten Teil nicht umlagefähige Betriebskosten

    wenn dass der Mieterverein wirklich so formuliert hat sollten sie besser einen Anwalt aufsuchen der sich mit sowas auskennt ..

    gehts jetzt um die Renovierungskosten und oder um die Nebenkostenabbrechnung ?

    Es ist ziemlich eindeutig geregelt was in der Betriebskostenabrechnung drin sein darf oder nicht. Aber alles was sie aufzählen gehört zum Thema Reparatur bei Auszug und nicht zum Thema Abrechnung.

    Ich drücke die Daumen aber machen Sie sich nicht zu große Hoffnungen. Die Glaskugel prophezeit, die Kaution werden sie nicht wiedersehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (16. Februar 2012 um 15:38) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Hallo Katja,
    wie meine Vorredner schon treffend bemerken, wird Dir hier nur ein Fach-Anwalt helfen können.
    Bevor Du aber einen Termin machst, merke: SUBSTANZ ENTSCHEIDET!!
    Also: Genaue Kalenderdaten, Fakten, alle schriftlichen Unterlagen, Photos, Aktennotizen mitnehmen.
    Und merke auch noch: Niemand hat Lust, (solche) Romane zu lesen.

  • und jetzt mal zum Thema Mieter88 :)

    hallo,

    prinzipiell kann der VM hier garnichts bei Ihnen einfordern.

    Wie kommen Sie denn auf den Trichter?

    Der Mieter zieht aus und wirft einfach den Schlüssel ein. Ich schaue mir die Wohnung und den Mietvertrag an und stelle Mängel fest. Da der Mieter nicht zum Gespräch bereit ist, lass ich ihm durch meinen Anwalt die Mängel zur Kenntnis zukommen und setze eine Frist zur Behebung. Ggf. kann ich sogar noch den Mietausfall in Rechnung stellen, da die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben wurde und renoviert werden muss.

    Zitat


    Es gab keine Übergabe der Wohnung. Bei einer Übergabe werden dem Mieter Mängel direkt gezeigt, die er in einer bestimmten Zeit beheben muss .

    genau, die fand aber nicht statt, der Mieter hat durch Einwurf des Schlüssels (warum eigentlich nicht in die Hand gedrückt?)
    diese Chance erstmal vertan.
    Der Vermieter ist zu einem Termin nicht aufgetaucht wird das Gericht nicht gelten lassen. Nur wenn nachweislich mehrfach ein Termin vereinbart wurde und dies wirklich so passiert, dann kann man dem Vermieter hier Absicht unterstellen. Die Übergabe hätte auch für den Vermieter keine Nachteile gehabt, warum sollte er sich davor drücken?
    Ich unterstelle hier mal nichts, aber für mich sieht dass sehr nach "es sich einfach machen" aus.

    Zitat


    Es ist aber nicht rechtens, dass der VM Ihnen eine Rechnung mit Arbeitszeit etc., schickt, wenn er Ihnen nicht mal die Möglichkeit gegeben hat, kleine Mängel zu beseitigen.

    ich zitiere

    Zitat


    "Die Vermieter haben uns immer wieder Fristen gesetzt, um die Wohnung zu reinigen und auch die restlichen Schnipsel zu entfernen."


    ja dann wohl doch

    Zitat


    Lediglich versteckte Mängel können bis 6 Monate nach Übergabe vom VM beanstandet werden. Hier sind wir schon bei einem Jahr!!!

    nein nicht lediglich ... auch spielt dass hier keine Rolle.
    Hier gibts massive Verständnisprobleme ihrerseits.

    Wenn ich ein Übergabeprotokoll mit dem Mieter mache, wie es sich gehört dann hat der Mieter die Sicherheit, dass ich nicht nachträglich es mir anders überlege und bin daran gebunden.

    Finde ich aber dann noch versteckte Mängel, kann ich diese auch noch nachträglich reklamieren.

    Gibt es kein Übergabeprotokoll und der Mieter ist einfach abgehauen, dann kann ich ihm natürlich die offensichtlichen Mängel mitteilen und um Behebung bitten und wenn dies nicht geschieht auf seine Kosten beheben lassen.
    Dafür ist die Kaution ja auch vorgesehen aus der sich der Vermieter dann schadlos hält.

    Außerdem liegt die Beanstandung ja schon länger zurück. Es geht hier nur noch darum dass die Mieter den Restbetrag der Kaution einklagen wollen. Der Witz mit dem Jahr wird auch durch die drei Ausrufezeichen nicht logisch.

    Zitat


    Die Kaution muss nach einer "Bedenkzeit" dem Mieter übergeben werden. Prinzipiell reichen hier 3 Tage aus.

    rotfl
    Vor dem Ablauf von 6 Monaten muss von der Kaution erstmal garnichts zurückgezahlt werden. Ich weiss ja nicht in welchem Land Sie leben.

    Nach den 6 Monaten kann "wenn nichts mehr aussteht" von der Kaution der Teil der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung einbehalten und der Rest erstattet werden. Hier sind aber Kosten entstanden, somit ist nur der Restbetrag zu erstatten, was hier mit den 140 Euro ja auch schon erfolgt ist.

    Zitat


    Der VM kann einen TEIL der Kaution für 3-6Monate zurückbehalten, falls er davon ausgeht das es bei einer Betriebskostenabrechnung zu einer Nachzahlung kommt. Ansonsten kann der VM nur die Kaution einbehalten, wenn er mit euch "schriftlich" ein Übergabeformular erstellt hat, in dem Mängel aufgelistet sind, die ihr definitiv beseitigen müsst und er die Kaution/ein Teil der Kaution (je nachdem was für ein Mangel)zurückbehält, weil er davon ausgeht das Ihr den Schaden nicht beseitigt.

    wie gesagt 6 Monate ohne irgendeine Begründung.
    Ihre Aussage ist einfach falsch.

    Ausserdem hat der VM schriftlich die Mängel aufgelistet und zur Beseitigung aufgefordert.

    Zitat


    ohne Gericht werdet ihr das nicht lösen :mad:

    Der einzige Satz dem ich vollumfänglich zustimmen kann.

    Warum schreiben Sie hier eigentlich immer solchen Unsinn? Sie verwirren doch die Ratsuchenden unnötig.

    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber belegen Sie Ihre Behauptungen doch einfach mal mit Urteilen oder Gesetzestexten. Ich befürchte dass wird Ihnen nicht gelingen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (16. Februar 2012 um 15:41) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Hallo,

    erst mal wieder Danke für die Antworten, vor allem an "Vermieter".

    Ich denke mal, dass wir beim Mieterverein (an den wir uns schon vor Einzug gewendet hatten) nicht 100%ig richtig beraten wurden, was die Übergabe angeht. Die Anwältin sagte uns, dass es ausreichen würde, falls die Vermieter zum Übergabetermin nicht erscheinen würden, den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten zu werfen. Das war wohl wirklich falsch. :(

    Es stellt sich eben noch die Frage, ob die geforderten Zahlungen für Mängel (nachgedunkelter Fußboden...) und die Nebenkostennachzahlung (Mülltonnenreinigung, Holz für Ofen des Vermieters, der den Flur indirekt mitheizt...) gerechtfertigt sind. Laut Mieterverein sind sie dies zum größten Teil nicht, was auch unsere Fotos und Zeugen bestätigen können. Ich weiß eben nicht, ob die das nur von der Mieterseite her betrachten. Ich möchte natürlich für das zahlen, wozu ich auch verpflichtet bin.

    Ich werde jetzt noch mal gründlich darüber nachdenken, ob sich ein Prozess lohnt, kostet eben viel Nerven und Geld.

    Danke und Viele Grüße

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