Änderung Abrechnungsperiode nach Auszug

  • Hallo,

    ich habe eine etwas spezifische Frage zu den Nebenkosten meiner alten Wohnung.

    Basisdaten:
    Wohnzeit: 3 Jahre bis 30.09.2011, also 273 Tage in 2011
    Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung 2010: 1.1.2010-31.12.2010
    Wohnfläche meiner Wohnung 1/3 vom Haus

    In der neuen Abrechnung von 2011 ist mein Ex-Vermieter auf einen anderen Zeitraum umgeschwenkt. Abrechnungszeitraum 2011: 15.12.2010-25.11.2011 (Abrechnungszeitraum des Energieversorger)also 346 Tage

    Die Nebenkostenabrechnung splitet sich in Heizkosten und normale Betriebskosten.

    Frage 1:

    Bei den allg. Betriebskosten ist zum Beispiel der Posten Grundsteuer, mit sagen wir, 700€ enthalten. Verteilt nach Fläche.

    Abrechnung 2010: 700*1/3(Wohnfläche)= 233,33€
    Abrechnung 2011: 700*1/3(Wohnfläche)/346(Neuer Abrechnungszeitraum)*273(Meine anteiligen Tage 2011) = 184,10€

    Ist das so zulässig?
    Ohne Änderung des Abrechnungszeitraums, also auf 365 Tage bezogen würden sich nur 174,52€ Euro ergeben. Diese Rechnung zieht sich durch die Gesamt Abrechnung.

    Frage 2:
    Bei den Gemeinkosten der Heizung ergibt sich eine Wartung i.h.v 150€. Die Wartung wurde durchgeführt am 28.12.2011
    Nun liegt diese Wartung nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum
    Kann diese dennoch angesetzt werden?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß
    Michael

  • Hast du den Ex schon gefragt, warum er den Zeitraum geändert hat?
    Und warum er für 2011 den Beginn in einen abgerechneten Zeitraum verlegt hat?

    Ich würde diese Abrechnung zurückweisen und auf eine neue, die dann den Zeitraum wie in der Vergangenheit abdeckt, bestehen.

    Was du machst ist natürlich deine Entscheidung.

  • Zitat


    Abrechnungszeitraum 2011: 15.12.2010-25.11.2011

    Auffällig hier ist, dass Sie bereits für den Zeitraum vom 16.12.2010 bis zum 31.12.2010 schon einmal die Betriebskosten zahlten. Wäre also doppelt. Können Sie nur mit dem Vermieter klären.

    Zitat

    Frage 2:
    Bei den Gemeinkosten der Heizung ergibt sich eine Wartung i.h.v 150€. Die Wartung wurde durchgeführt am 28.12.2011
    Nun liegt diese Wartung nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum
    Kann diese dennoch angesetzt werden?

    Alle im gesamten Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten fließen ein. Sie zahlen jedoch nur anteilig Ihrer Mietzeit. Das ist so korrekt.

  • Hallo matrelle,
    es gibt den Paragrafen 556 Abs. 3 BGB und 20 Abs.3 NMV. Dort ist beschrieben dass eine Abweichung von dem 12 Monats - Zeitraum fuer die Betriebskostenabrechnung ( Beko ) prinzipiell nicht zulaessig ist. Falls es massgebliche Gruende dafuer bestehen sollten, dann sind in der Regel auch zwei Abrechnungen zu erstellen.
    Daher muss Ihre bereits geleistete Zahlung vom 15.12.2010 bis 31.12.2010 in der Abrechnung 2011 beruecksichtig werden. Falls es nicht der Fall ist, so muss allein durch die Mindestanforderung an einer Beko Abrechnung so dargestellt werden, dass Sie es verstehen koennen. Solange es nicht transparent und nachvollziehbar fuer Sie ist, sollte der Vermieter Ihnen das erklaeren koennen bzw. muessen.

    Wenn ausserhalb des Abrechnugszeitraum von 12 Monaten Rechnungen zu zahlen sind, dann kann der Mieter in der Regel damit erst belastet werden wenn der Abrechnungszeitraum faellig ist. Da der Leistungszeitraum nicht den Abrechungszeitraum entspricht.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
    Werd mich wohl dann demnächst mal mit meinex ehem. Vermieter zusammensetzen und das hanze durchkauen. :(

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