Hallo,
ich habe eine etwas spezifische Frage zu den Nebenkosten meiner alten Wohnung.
Basisdaten:
Wohnzeit: 3 Jahre bis 30.09.2011, also 273 Tage in 2011
Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung 2010: 1.1.2010-31.12.2010
Wohnfläche meiner Wohnung 1/3 vom Haus
In der neuen Abrechnung von 2011 ist mein Ex-Vermieter auf einen anderen Zeitraum umgeschwenkt. Abrechnungszeitraum 2011: 15.12.2010-25.11.2011 (Abrechnungszeitraum des Energieversorger)also 346 Tage
Die Nebenkostenabrechnung splitet sich in Heizkosten und normale Betriebskosten.
Frage 1:
Bei den allg. Betriebskosten ist zum Beispiel der Posten Grundsteuer, mit sagen wir, 700€ enthalten. Verteilt nach Fläche.
Abrechnung 2010: 700*1/3(Wohnfläche)= 233,33€
Abrechnung 2011: 700*1/3(Wohnfläche)/346(Neuer Abrechnungszeitraum)*273(Meine anteiligen Tage 2011) = 184,10€
Ist das so zulässig?
Ohne Änderung des Abrechnungszeitraums, also auf 365 Tage bezogen würden sich nur 174,52€ Euro ergeben. Diese Rechnung zieht sich durch die Gesamt Abrechnung.
Frage 2:
Bei den Gemeinkosten der Heizung ergibt sich eine Wartung i.h.v 150€. Die Wartung wurde durchgeführt am 28.12.2011
Nun liegt diese Wartung nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum
Kann diese dennoch angesetzt werden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Michael