Beiträge von matrelle

    Hallo,

    ich habe eine etwas spezifische Frage zu den Nebenkosten meiner alten Wohnung.

    Basisdaten:
    Wohnzeit: 3 Jahre bis 30.09.2011, also 273 Tage in 2011
    Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung 2010: 1.1.2010-31.12.2010
    Wohnfläche meiner Wohnung 1/3 vom Haus

    In der neuen Abrechnung von 2011 ist mein Ex-Vermieter auf einen anderen Zeitraum umgeschwenkt. Abrechnungszeitraum 2011: 15.12.2010-25.11.2011 (Abrechnungszeitraum des Energieversorger)also 346 Tage

    Die Nebenkostenabrechnung splitet sich in Heizkosten und normale Betriebskosten.

    Frage 1:

    Bei den allg. Betriebskosten ist zum Beispiel der Posten Grundsteuer, mit sagen wir, 700€ enthalten. Verteilt nach Fläche.

    Abrechnung 2010: 700*1/3(Wohnfläche)= 233,33€
    Abrechnung 2011: 700*1/3(Wohnfläche)/346(Neuer Abrechnungszeitraum)*273(Meine anteiligen Tage 2011) = 184,10€

    Ist das so zulässig?
    Ohne Änderung des Abrechnungszeitraums, also auf 365 Tage bezogen würden sich nur 174,52€ Euro ergeben. Diese Rechnung zieht sich durch die Gesamt Abrechnung.

    Frage 2:
    Bei den Gemeinkosten der Heizung ergibt sich eine Wartung i.h.v 150€. Die Wartung wurde durchgeführt am 28.12.2011
    Nun liegt diese Wartung nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum
    Kann diese dennoch angesetzt werden?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß
    Michael

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