Mietzeitraum vom Vermieter manuell mit Kuli überschrieben...

  • Bezieh dich auf die fehlenden Voraussetzungen für Zeitmietverträge aus § 575 BGB. Daher ist der Vertrag unbefristet und unterliegt der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Ansonsten ganz normal kündigen

    Kündigung Mietvertrag Musterbrief Vorlage und Informationen

    ahso und wichtig .. das übliche zum Monatsende nicht zum 1. eines Monats kündigen
    und Einwurfeinschreiben und bis zum 3. Werktag.. die üblichen Fehler vermeiden

    und dies ist keine Rechtsberatung und ohne Gewähr ... ich äußere nur meine bescheidene Meinung

    Danke für die wertvollen Tipps, du würdest also unabhängig davon kündigen, ob jetzt noch ein Nachmieter gefunden werden kann oder nicht?

  • Danke für die wertvollen Tipps, du würdest also unabhängig davon kündigen, ob jetzt noch ein Nachmieter gefunden werden kann oder nicht?


    Du erwähntest schon mal Nachmieter... Mit evt. Nachmieter hat ein Mieter nichts zu tun, sondern immer nur mit seinem Vertragspartner, und das ist nun mal sein...:) .

  • Du erwähntest schon mal Nachmieter... Mit evt. Nachmieter hat ein Mieter nichts zu tun, sondern immer nur mit seinem Vertragspartner, und das ist nun mal sein...:) .

    Verstehe ich nur bedingt.

    Hypothese: Sie kündigt nächste Woche und findet DANACH doch noch einen Nachmieter zum 01. März 2012, was dann?

  • Verstehe ich nur bedingt.
    Hypothese: Sie kündigt nächste Woche und findet DANACH doch noch einen Nachmieter zum 01. März 2012, was dann?


    Im Leben dreht es sich immer und immer wieder (nur) darum, WER mit WEM einen Vertrag hat.
    Kommst Du zu einem RA, streckt er Dir beide Hände entgegen: Die eine zum Gruss, die andere zur Entgegennahme des Mietvertrags.
    Sollte sich im MV eine Klausel bzgl. eines Nachmieters befinden, könnte das eine Grundlage für Überlegungen/Verhandlungen sein - welches aber in MVs i.d.R. völlig unüblich ist.
    Der VM muss vorgeschlagene Nachmieter keineswegs akzeptieren.

  • Im Leben dreht es sich immer und immer wieder (nur) darum, WER mit WEM einen Vertrag hat.
    Kommst Du zu einem RA, streckt er Dir beide Hände entgegen: Die eine zum Gruss, die andere zur Entgegennahme des Mietvertrags.
    Sollte sich im MV eine Klausel bzgl. eines Nachmieters befinden, könnte das eine Grundlage für Überlegungen/Verhandlungen sein - welches aber in MVs i.d.R. völlig unüblich ist.
    Der VM muss vorgeschlagene Nachmieter keineswegs akzeptieren.

    Er hat selbst gesagt, dass es ihm völlig wumpe ist, wer ihm die Tacken überweist. Der Kerl akzeptiert jeden, der ihm die Miete auf den Tresen legen kann und will.

  • Er hat selbst gesagt, dass es ihm völlig wumpe ist, wer ihm die Tacken überweist. Der Kerl akzeptiert jeden, der ihm die Miete auf den Tresen legen kann und will.


    In der Tat ist es unwichtig, wer eine Zahlung tätigt. Wichtig ist, dass der Verwendungszweck angegeben ist. Soweit meine Kenntnis.
    - Nur, bis wann der VM die Zahlungen noch erwartet, hat er wohl nicht gesagt...?

  • In der Tat ist es unwichtig, wer eine Zahlung tätigt. Wichtig ist, dass der Verwendungszweck angegeben ist. Soweit meine Kenntnis.
    - Nur, bis wann der VM die Zahlungen noch erwartet, hat er wohl nicht gesagt...?

    Nun, er meinte, dass sie dann wohl einen Nachmieter finden müsse, damit Sie nicht bis Ende September Miete überweisen muss. Du (ich hoffe, ich darf Du sagen?) meintest auf einer vorherigen Seite, dass man es auch ohne Kündigung und Nachmieter versuchen kann, da der Passus

    "Der Vertrag wird auf die Dauer eines Semesters geschlossen, ist nicht verlängerbar:"

    ja NICHT durchgestrichen im Vertrag steht - der widersprüchliche Part kommt erst danach, folglich würde es ja also auch keiner Kündigung bedürfen, die aber andererseits ja doch von einigen Usern empfohlen wurde...

  • Nun, er meinte, dass sie dann wohl einen Nachmieter finden müsse, damit Sie nicht bis Ende September Miete überweisen muss. Du (ich hoffe, ich darf Du sagen?) meintest auf einer vorherigen Seite, dass man es auch ohne Kündigung und Nachmieter versuchen kann, da der Passus
    "Der Vertrag wird auf die Dauer eines Semesters geschlossen, ist nicht verlängerbar:"
    ja NICHT durchgestrichen im Vertrag steht - der widersprüchliche Part kommt erst danach, folglich würde es ja also auch keiner Kündigung bedürfen, die aber andererseits ja doch von einigen Usern empfohlen wurde...


    Wenn sie einen Nachmieter findet, den der VM akzeptiert, des lieben Friedens willen, bitteschön.

  • Wenn sie einen Nachmieter findet, den der VM akzeptiert, des lieben Friedens willen, bitteschön.

    Und wenn sie keinen Nachmieter findet sollte sie auf jeden Fall wie hier vorgeschlagen kündigen, obwohl sie quasi auch "so" durchkommen könnte - eben wegen der nicht spruchreifen Formulierung im Vertrag?

  • Im Mietvertrag steht auch explizit erwähnt, dass nur Studenten in der Wohnung leben dürfen, meine Freundin wird sich aber nächste Woche exmatrikulieren, da sie für die nächsten Monate arbeiten geht - könnte das ein Lösungsansatz sein?

  • Im Mietvertrag steht auch explizit erwähnt, dass nur Studenten in der Wohnung leben dürfen, meine Freundin wird sich aber nächste Woche exmatrikulieren, da sie für die nächsten Monate arbeiten geht - könnte das ein Lösungsansatz sein?

    Jetzt wirds aber komisch.
    Ist dies ein Studentenwohnheim auf dem Campus?

    Wenn du einen Nachmieter zum Termin X findest, machst Du einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zum Termin X und bist aus dem Schneider zum Termin X und hast auch keine weiteren Verpflichtungen.

    Wenn Du schnellstmöglich aus der Wohnung raus möchtest aber keinen Nachmieter hast oder der Vermieter keinen akzeptiert oder alle ablehnt, kündigst du mit gesetzlicher Frist 3 Monate vor Ende des von dir gewünschten Auszugstermins mit Begründung § wie im letzten Posting.

    Ein Verstoß Deinerseits gegen eine wirksame oder unwirksame MV Vereinbarung befreit dich nicht von der Mietzahlung.

    Also wenn deine Freundin keine Studentin mehr ist, weil sie sich exmatrikuliert, ist sie nicht aus dem Vertrag raus. Davon unabhängig ob diese AGB standhalten würde.

    EDIT: und auf das "auch so rauskommen" wegen der Beschränkung Semester würde ich mich nicht verlassen. Eine schriftliche Willenserklärung macht sich ggf. vor Gericht immer besser als einfach mal laufen lassen. Das ist meist der teurere Weg und nimmt dem Vermieter ja auch die Möglichkeit frühzeitig neu zu vermieten, also wird er sich an deiner Freundin schadlos halten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (15. Februar 2012 um 12:38)

  • Jetzt wirds aber komisch.
    Ist dies ein Studentenwohnheim auf dem Campus?

    Nein, ist es nicht. Ein ganz normales Wohnhaus, in dem nur WG's beherbergt sind.

    Im Vertrag gibt es zudem einen Passus, welcher besagt, dass, im Falle eines Auszugs aus wichtigem Grund vor Vertragsende, "nur" und ausschließlich die Kaution einbehalten wird und der Vermieter auf weitere Mietforderungen verzichtet...

    Und noch eine Frage: Der Vermieter hat eine Einzugsermächtigung für die Miete - was ist hier zu tun?

    Edit 2: Und von welcher schriftlichen Willenerklärung sprichst du?

    Und es ist eine fiese Bruchbude, von der er weiß, dass sie nicht so leicht zu vermieten ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von el duderino (15. Februar 2012 um 13:02)

  • Habe ich da irgendwo gelesen dass der Vater der Freundin Anwalt ist?
    Dann wüsste ich aber was ich machen würde.

    Die Verwendung der Kaution ist gesetzlich geregelt.

    § 555 BGB
    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

    Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

    mal davon abgesehen ist die Formulierung Auszug aus wichtigem Grund ungewöhnlich

    Und die Formulierung würde ich als Laie hier für eine solche halten.
    Die Kaution muss man dann ggf. einklagen.

    Zitat

    Und noch eine Frage: Der Vermieter hat eine Einzugsermächtigung für die Miete - was ist hier zu tun?

    Die widerruft man in der Kündigung und wenn er weiter abbucht lässt man sofort bei der Bank zurückgehen. Geht problemlos bis 6 Wochen nach Abbuchung und mit etwas Druck sogar noch länger. Ist für die Bank nur mehr Arbeit. Gehört aber zum Allgemeinwissen.

    Die Kündigung ist die einseitige Willenserklärung. Man muss dem Vermieter ja mitteilen, dass man nicht gewillt ist den Mietvertrag weiterzuführen.

    Zitat


    Und es ist eine fiese Bruchbude, von der er weiß, dass sie nicht so leicht zu vermieten ist.

    Kennst du Wayne?

  • Habe ich da irgendwo gelesen dass der Vater der Freundin Anwalt ist? Dann wüsste ich aber was ich machen würde.


    Japp, ich hab's gemacht, nämlich mich hfftl. aus dem unsäglichen Frage- und Antwortspiel ausgeklinkt. Hatte nämlich so allmählich den Eindruck, als ob hier evtl. der zitierte Anwalt die immerweiterbohrenden Fragen stellt...:mad: - um hier evtl. eine unzulässige Rechtsberatung zu konstatieren.:eek:

  • Japp, ich hab's gemacht, nämlich mich hfftl. aus dem unsäglichen Frage- und Antwortspiel ausgeklinkt. Hatte nämlich so allmählich den Eindruck, als ob hier evtl. der zitierte Anwalt die immerweiterbohrenden Fragen stellt...:mad: - um hier evtl. eine unzulässige Rechtsberatung zu konstatieren.:eek:

    vorallem werden die Fragen immer lächerlicher und das Grundproblem ist eindeutig in mehreren Postings bereits beantwortet. Eventuell auch einfach ein Troll, für ne Aufgabe in ner Juraübung ist es glaub ich zu simpel. Würde dann aber auch die Qualität der meisten nicht spezialisierten Anwälte in Mietfragen erklären.^^

    Hier gibts keine Rechtsberatung.

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