Bezieh dich auf die fehlenden Voraussetzungen für Zeitmietverträge aus § 575 BGB. Daher ist der Vertrag unbefristet und unterliegt der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Ansonsten ganz normal kündigen
Kündigung Mietvertrag Musterbrief Vorlage und Informationen
ahso und wichtig .. das übliche zum Monatsende nicht zum 1. eines Monats kündigen
und Einwurfeinschreiben und bis zum 3. Werktag.. die üblichen Fehler vermeiden
und dies ist keine Rechtsberatung und ohne Gewähr ... ich äußere nur meine bescheidene Meinung
Danke für die wertvollen Tipps, du würdest also unabhängig davon kündigen, ob jetzt noch ein Nachmieter gefunden werden kann oder nicht?