Darf ich bei Besichtigungsterminen meine freie Meinung äussern?

  • Hallo,

    darf ich bei Besichtigungsterminen mit Interessenten und Makler meine freie Meinung über die Wohnung äussern und auch Auskunft darüber geben, wenn einer fragt, warum ich ausziehe:
    Nämlich weil hier in dem Haus die unmöglichsten, lautesten und rücksichtslosesten Leute wohnen, die man sich vorstellen kann.

    ODER darf ich das nicht sagen?

    Vielen Dank vorab

    Mucki

  • Das verstehe ich jetzt nicht!

    Ich wäre sehr!!!!!!!!!!!! froh gewesen, wenn meine Vormieter mich über einige Zustände in der Kaschemme informiert hätten. Wenn ich vorher gewusst hätte, wa für eine Assi-Bude das ist, wäre ich gar nie nicht eingezogen.
    Ich finde es nur fair, dass man Interessenten darüber aufklärt, dass wenn sie eine ruhige, rücksichtsvolle Mieter-WG suchen, sich besser anderwertig umschauen sollten.

    VG
    Mucki

  • Hallo Mucki,
    wenn Du höflich und "deutlich" schweigst oder auf Fragen antwortest, dass Du dazu nichts sagen möchtest (oder den Mund zukneifst), wird der Mietinteressent vielleicht etwas merken in diese Richtung.
    Und VM und Makler haben keine Möglichkeit, Dich wegen Geschäftsschädigung dran zu kriegen.

  • Danke Berny,

    ich hatte auch schon an so eine Aussage wie "dazu möchte ich mich nicht äussern!" und dem passenden Gesichtsausdruck dazu gedacht.

    VG Mucki

    Das ist eine Möglichkeit, welche allerdings Respekt verdient.

  • och so Ex-Vermieter können ganz schön grantig werden wenn man bei den neuen Mietern mal nachfragt ob die Mängel die zum Auszug geführt haben dem neuen Mieter mitgeteilt oder zwischenzeitlich behoben wurden. :) waren sie natürlich nicht und über die für Ölöfen ungeeigneten Kamine hatte man die neuen Mieter natürlich auch nicht informiert.

    Schonmal so eine Ofenabdeckung um die Ohren fliegen sehen ... nicht witzig

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