Wie lange darf die Kaution einbehalten werden?

  • Hallo zusammen,

    ich habe fristgerecht zum 31.03.2012 gekündigt.
    Am 26./27. kommt der Maler und malert fachgerecht.
    Wie lange kann der Vermieter maximal die Kaution einbehalten?

    Was darf er alles damit verrechnen?
    Ich habe keine Schäden in der Wohnung hinterlassen und auch meine Nebenkosten, wenn denn Nachzahlung war immer zeitnah gezahlt.

    Die Nebenkostenabrechnung 2010 wurde nach fünfmaliger Aufforderung meinerseits mit dem Vermerk fristgerecht nach BGB am 30.12.2011 via Einschreiben geschickt.
    Heisst das, dass ich meine Kaution erst Ende 2013 zurückbekomme?

    Vielen Dank vorab Mucki

  • Wow, nicht gleich persönlich werden; ich hab Dir nix getan (zumindest nicht wissentlich).

    Ich hab es gelesen; und es ist so, dass die Endabrechnung der Nebenkosten für 2012 erst in der Eigentümerversamlung Mai 2013 abgestimmt wird. Heisst: ich hab zwar zum 31.03.2012 gekündigt, bekomme aber meine Kaution erst frühestens im Mai 2013?!

    VG
    Mucki

  • Einen gesetzlichen Termin für die Rückzahlung der Kaution gibt es nicht. In der Regel sollte die Kaution sofort oder spätestens nach 6 Monaten ausgezahlt werden.
    Einen angemessenen Teil davon kann der Vermieter bis zur Begleichung der Schlußabrechnung (Betriebskosten) einbehalten.
    Aber nur einen angemessenen Teil.

  • Erst mal vielen Dank, aber ich kapier trotzdem nicht wieso er einen Teil einbehalten darf. Ich habe IMMER zeitnah meine Nachzahlungen der Betriebskosten geleistet und werde das auch nach dem Auszug tun; ist ja mein Verbrauch gewesen. Abgesehen davon könnte doch der VM (unabhängig von der Kaution) rechtlich gegen mich vorgehen, wenn ich die offenen Betriebskosten nicht zahle. Ist ja quasi so, als hätte ich im Onlineshop eingekauft und würde dann meine Rechnung nicht zahlen - sorry blöderes Beispiel ist mir nicht eingefallen;).

    VG Mucki

  • Gibt halt nicht nur gute Mieter und wenn man in der Wohnung nicht mehr wohnt, nimmt die Zahlungsmoral seltsamerweise rapide ab.

    Warum soll der Vermieter also das Risiko eingehen seinem Geld nachzulaufen und das für Summen für die sich eine Klage meist nicht lohnt.

    Dafür ist die Kaution halt auch gedacht.

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