Hallo zusammen,
ich habe fristgerecht zum 31.03.2012 gekündigt.
Am 26./27. kommt der Maler und malert fachgerecht.
Wie lange kann der Vermieter maximal die Kaution einbehalten?
Was darf er alles damit verrechnen?
Ich habe keine Schäden in der Wohnung hinterlassen und auch meine Nebenkosten, wenn denn Nachzahlung war immer zeitnah gezahlt.
Die Nebenkostenabrechnung 2010 wurde nach fünfmaliger Aufforderung meinerseits mit dem Vermerk fristgerecht nach BGB am 30.12.2011 via Einschreiben geschickt.
Heisst das, dass ich meine Kaution erst Ende 2013 zurückbekomme?
Vielen Dank vorab Mucki