nach einem wohnungsbrand vor sechs jahren zog ich nach völliger renovierung wieder in die wohnung ein und stellte dabei fest daß die wohnungstür nicht richtig zu verschließen ging.Ursache:der verzogene Türrahmen.im winter klaffte die tür unten zu einem drittel auf und ich meldete dies dem vermieter umgehend mit der bitte das reparieren zu lassen. es wurde zwar mal kurz am schloss fefeilt, das aber brachte keinen erfolg. dann wure das türblatt etwas korrigiert, auch da fehlanzeige. im sommer konnte ich die tür nicht abschließen, durch die wärme verzog sich die tür.auch das meldete ich dem vermieter umgehend.aber seither ist (auch nach mehrmaligem bitten dies in ordnung zu bringen)nichts unternommen worden.das problem besteht weiterhin. Nun ist unser haus wärmegedämmt worden und ich bat wiederum um die reparatur meiner tür, worauf mir gesagt wurde, das dies im zuge der umbauten mit gemacht würde.das war im oktober vorigen jahres.inzwischen sind die arbeiten abgeschlossen, aber meine tür wurde wieder nicht gemacht. dazu kommt, dass nun auch meine fensterrahmen nach dem auswechseln der scheiben total kaputt sind.
nun meine frage: da ich die miete von der arge bezahlt bekomme, wie kann ich vorgehen um mietminderung geltend zu machen?
mietminderung- Ja oder nein?
-
fusselche -
16. Februar 2010 um 22:04 -
Erledigt
-
-
-
Hallo,
ob die Miete von der ARGE übernommen wird spielt keine Rolle - den Mietvertrag hast du ja mit dem Vermieter geschlossen.
Allerdings könnte das Recht zur Mietminderung hier aufgrund des langen Zeitraums ohne Minderung verwirkt sein.
Gruß
Philipp
-
Guten Tag!
Was der Vorredner sagt, stimmt leider. Kleiner Trost, man kann die Androhung jederzeit schriftlich machen im Rahmen einer wiederholten Reklamation. Rechtlich gesehen auf jeden Fall sinnvoll.
Auf der praktischen Seite sehe ich aber eher die psychologische Situation zwischen Ihnen und dem Vermieter und zwar die ArGe-Geschichte.
Wenn er so lange Sie vertrösten konnte - Sie müssten für jede Beseitigung auch eine konkrete Frist setzen!!!! - und Sie immer wieder dieses Spielchen wahrscheinlich aus Angst (verständlich) mitgemacht haben, wird er Ihnen jetzt auf keinen Fall mehr entgegenkommen. Es sei denn, Sie ziehen das jetzt durch.
Bevor ich den Faden weiterspinne, noch eine Info zum Fachlichen. Sollten Sie beweisen können, dass die erzeugten Mängel zu einer wesentlich erhöhten Heizkostenbelastung geführt haben, könnten Sie aus diesem grund Schadensersatz verlangen. Aber das ist meist graue Theorie, weil nur die wenigsten von sich aus auf die Idee kommen, solche Dinge nachvollziehbar zu machen.
Nun zur weiteren Auseinandersetzung...Haben Sie mit der ArGe schon mal über das Problem gesprochen? Es könnte ein Grund sein, eine Umzugsgenehmigung zu erhalten. Frauen mit Kindern haben es da um einiges leichter, als Männer...Manchmal wäre die ArGe auch bereit, evtl. ein Schiedsverfahren zu finanzieren, was bei dieser Situation vielleicht das beste nächste Schritt wäre.
ACHTUNG - Schiedsverfahren können immer nur am Ort des Vermieters geführt werden, wenn dieser das verlangt!!! Ich bin gerade selbst dabei, ein solches einzuleiten...
Nun ja, ich kann ja nicht einschätzen, wohin Sie mit Ihrer Geschichte wollen, bleiben und durchsetzen oder vielleicht doch lieber gehen, weil man offenbar nur vera.... wird...
Ich stelle es Ihnen frei, mir zu schreiben, falls irgendwelche Fragen noch bestehen sollten.
MfG
E. A l b u s
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!