Nachbesserung Schallschutz

  • Moin Moin zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Situation eventuell Tipps geben oder mich über meine rechtlichen Möglichkeiten aufklären...

    meine Frau und Ich sind vor ca. 1 Monat in einen Neubau gezogen & fühlen uns außerordentlich wohl! Es handelt sich bei dem Mietobjekt um ein 2-Familienhaus (Holzständerbau) mit 3 Wohneinheiten, wobei wir in der Haushälfte oben wohnen, wo 2 Wohnungen vorhanden sind (1.OG/2OG & UG).

    Wir waren die ersten Mieter in dem Haus & nun folgen unter uns die nächsten Mieter (sind aber noch lange nicht eingezogen). Nun beschwert sich der Mieter (unten) über den mangelnden Schallschutz, Wassergeräusche, Treppengeräusche, usw.

    Nun war wohl ein Sachverständiger da und hat sich "umgehört" & nun kommt der Schlag in mein Gesicht! Alles ist Mist...kein schwimmender Estrich verbaut...usw.
    Nun will der Vermieter natürlich nachbessern und alles wieder in rechte Licht rücken. Er will rundum den Estrich & die Wände (Gipskarton) abtrennen usw. (also Fliesen wieder abstemmen, usw.) In der Wohnung unter uns kommt wohl ne 2te Decke rein!
    Die Aussage vom Vermieter war "Abreissen & Neubauen wäre einfacher!"

    Muss ich das alles über mich ergehen lassen oder kann ich mich auch dagegen wehren? Oder ist es Pflicht für Ihn dort nachzubessern, aufgrund eines Baumangels? Welche Art der Mietminderung ist dort zu veranschlagen? Muss ich mir nun ne Ersatzbleibe suchen oder muss sich der Vermieter darum kümmern? Fragen über Fragen...

    Bitte helft mir....

    Danke im Voraus!

  • meine Frau und Ich sind vor ca. 1 Monat in einen Neubau gezogen!
    Es handelt sich bei dem Mietobjekt um ein 2-Familienhaus ... mit 3 Wohneinheiten, wobei wir in der Haushälfte oben wohnen, wo 2 Wohnungen vorhanden sind (1.OG/2OG & UG).

    Er will rundum den Estrich & die Wände (Gipskarton) abtrennen usw. (also Fliesen wieder abstemmen, usw.) In der Wohnung unter uns kommt wohl ne 2te Decke rein!

    Hallo,
    ich verstehe zwar nicht, wieso ein Zweier-Haus drei WEs haben soll; ferner, weshalb in Eurer Wohnung der Boden aufgerissen werden soll, wenn in der Wohnung drunter eine Zwischendecke eingehängt werden soll, aber, was soll's.
    Sollten in meiner Wohnung solcherlei Arbeiten geplant sein, würde ich den Vermieter verpflichten, Auszug, Ersatzunterkunft, Einzug und Entschädigung zu finanzieren. Sonst würde nichts "laufen".

  • Hallo,
    bin ganz NEU hier aber über Schallschutz kann ich ein Lied singen. Schau mal hier rein Startseite - Herzlich Willkommen
    Ich kämpfe schon ewig mit dem Vermieter. Zu deiner Sache, wenn der Fußboden raus soll bleibt dir wohl nichts anderes übrig als erst einmal raus. Auf der anderen Seite, sei froh das der Vermieter dies alles machen will. Wie der Vermieter sagte - Abriss etc. wäre einfacher. Eine Ersatzwohnung sollte dir eigentlich der Vermieter stellen.

    Gruß Reimund

  • Sollten in meiner Wohnung solcherlei Arbeiten geplant sein, würde ich den Vermieter verpflichten, Auszug, Ersatzunterkunft, Einzug und Entschädigung zu finanzieren. Sonst würde nichts "laufen".

    Wie meinst du das? Habe ich überhaupt Möglichkeiten das Vorhaben zu Verhindern? Ich hab doch keine Probleme mit dem Schallschutz! Es wird sich nur um den neuen Mieter handeln, da dieser sehr geräuschempfindlich ist. Aber ich hab den ganzen Schaden, dass kann doch nicht wahr sein oder? Ist der Vermieter (privat) denn nun verpflichtet nachzubessern? Oder macht er das aus Eigennutz?

    Zitat

    Schau mal hier rein Startseite - Herzlich Willkommen

    Hab ich mir angeschaut & alles durchgelesen...in deiner Haut möchte ich auch nicht stecken...:(

  • Wie meinst du das? Habe ich überhaupt Möglichkeiten das Vorhaben zu Verhindern?


    WER will denn ohne rechtskräftigen Gerichtsbeschluss seine Füsse über Deine Türschwelle setzen wollen...?

  • Hallo, bin Schichtarbeiter, deshalb dauert es manchmal länger mit einer Äußerung.
    Generell hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die der Erhaltung der Mietsache erforderlich sind. Keine Angst, jede Medaille hat zwei Seiten. Schau mal hier nach BGB §554, vielleicht siehst du die Sache dann etwas anders. Vielleicht ist die Baufirma zur Schadensbeseitigung verpflichtet, der Vermieter wäre dumm wenn er dies nicht in Anspruch nimmt. Kosten die dir dadurch entstehen muss der Vermieter tragen, welche er sich sicherlich von der Baufirma zurück holen wird. Übrigens, wenn du mit deinem Vermieter vernünftig reden und verhandeln kannst, würde ich versuchen das es so bleibt.

    Gruß Reimund

  • genau da liegt das Problem, der Vermieter hat alles in Eigenregie gebaut...offensichtlich wohl schallschutztechnisch nicht wirklich einwandfrei...

    Danke erstmal für die Antworten...

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