Beiträge von Reimund

    Hallo,
    ich hoffe man kann die Angelegenheit weiter hier verfolgen. Bin erst kürzlich hier beigetreten. Was deinen Schimmel im Schlafzimmer angeht, der Vermieter sagt immer falsch gelüftet und schlechtes Heizverhalten. Es stimmt, gerade nach einer Sanierung ist lüften und heizen sehr wichtig. Die Feuchtigkeit muß raus, nach einem Jahr sollte es dann besser werden. Das du richtig gelüftet hast, muß du dann eventuell beweisen, beim heizen sieht man das an den Wärmezählern.
    Wenn du Zeit und Muse hast, schau mal hier Startseite - Herzlich Willkommen du bist nicht allein, vielleicht gibt es dir etwas Trost.

    Gruß Reimund

    Streichen - Ja oder Nein. Das ist so wie eine Ansichtssache. Einer sagt das geht so noch, der andere sagt, streichen. War eine Tapete auf den Wänden, sollte wieder welche ran. War es Rauhfaser, muß es nicht unbedingt wieder Rauhfaser sein. Weiß muß auch nicht sein "Erdbeerblond" ist aber auch nicht i.O., es kommt immer darauf an, wie sah die Wohnung beim Einzug aus. War das alles Tip-Top, sollte es auch wieder so sein, nur die Farbe oder die Tapete muß nicht gleich sein.

    Gruß Reimund

    Hallo,
    in einem kann ich dich beruhigen, der Vermieter will alles so wie es beim Einzug war, das brauchst du nicht machen. Ein Blick in den Mietvertrag, kann sicherlich auch nicht schaden. Klauseln, wie aller 3 Jahre die Wände zu tapezieren, sind auch nicht zulässig. Um-oder Anbauten, Deckenplatten etc., das heißt für dich aber Rückbau.

    Gruß Reimund

    Hallo,
    du schreibst das die Trinkwasserleitung eingefroren ist, in deiner Wohnung funktioniert alles. Dann kann man dir den "Schwarzen Peter" nicht in die Schuhe schieben. Für alles was außerhalb deiner Wohnung passiert, ist nicht mehr deine Angelegenheit. Was heißt denn Heizung auf Abseite?
    Schau mal hier Startseite - Herzlich Willkommen bei mir sind die Heizungsrohre während der Nachtabsenkung eingefroren.

    Gruß Reimund

    Hallo, bin Schichtarbeiter, deshalb dauert es manchmal länger mit einer Äußerung.
    Generell hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die der Erhaltung der Mietsache erforderlich sind. Keine Angst, jede Medaille hat zwei Seiten. Schau mal hier nach BGB §554, vielleicht siehst du die Sache dann etwas anders. Vielleicht ist die Baufirma zur Schadensbeseitigung verpflichtet, der Vermieter wäre dumm wenn er dies nicht in Anspruch nimmt. Kosten die dir dadurch entstehen muss der Vermieter tragen, welche er sich sicherlich von der Baufirma zurück holen wird. Übrigens, wenn du mit deinem Vermieter vernünftig reden und verhandeln kannst, würde ich versuchen das es so bleibt.

    Gruß Reimund

    Hallo,
    bin ganz NEU hier aber über Schallschutz kann ich ein Lied singen. Schau mal hier rein Startseite - Herzlich Willkommen
    Ich kämpfe schon ewig mit dem Vermieter. Zu deiner Sache, wenn der Fußboden raus soll bleibt dir wohl nichts anderes übrig als erst einmal raus. Auf der anderen Seite, sei froh das der Vermieter dies alles machen will. Wie der Vermieter sagte - Abriss etc. wäre einfacher. Eine Ersatzwohnung sollte dir eigentlich der Vermieter stellen.

    Gruß Reimund

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