Angenommen Mieter M hat eine Einbauküche in seiner Wohnung in der ein 45cm Herd mit Ceranfeld verbaut ist die dem Vermieter V gehört. M fällt etwas auf das Ceranfeld -> Sprung -> Defekt. M muss natürlich für den Schaden aufkommen, wenn es aber solche Geräte mit der Breite nicht mehr gibt, muss M auch für den kompletten Umbau der Küche aufkommen, sprich Geschirrspüler neu kaufen der kleiner sein müsste und neue Arbeitsplatte oder nur einen neuen Herd mit Ceranfeld inkl. Einbau bezahlen ?
Haftung bei defektem Ceranfeld
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kinnetik -
10. Februar 2012 um 19:22 -
Erledigt
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Diese Frage sollte besser die Privathaftpflicht des Mieters beantworten, falls vorhanden.
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Den Schaden, den der Vermieter verursacht hat, muß er ersetzen. Wieviel kann hier nicht beurteilt werden; hier geht es um Mietrecht.
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Zitat
Den Schaden, den der Vermieter
Falscher Fehler? Soll Mieter heißen, richtig?
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Aufmerksam, Danke
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