Haftung bei defektem Ceranfeld

  • Angenommen Mieter M hat eine Einbauküche in seiner Wohnung in der ein 45cm Herd mit Ceranfeld verbaut ist die dem Vermieter V gehört. M fällt etwas auf das Ceranfeld -> Sprung -> Defekt. M muss natürlich für den Schaden aufkommen, wenn es aber solche Geräte mit der Breite nicht mehr gibt, muss M auch für den kompletten Umbau der Küche aufkommen, sprich Geschirrspüler neu kaufen der kleiner sein müsste und neue Arbeitsplatte oder nur einen neuen Herd mit Ceranfeld inkl. Einbau bezahlen ?

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