Hallo Anitari,
§4 Mietzinsanpassung
1.) Jeweils ab 01.01. eines jeden Jahres, erstmals zum 1.1.2004, erhöht oder vermindet sich die Miete in dem Umfange, wie sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2000=100) seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. dem Monat Dezember des Vorjahres verändert hat.
2.) Sollte der vorbezeichnete Index nicht fortgeführt werden, tritt an seine Stelle der ihn ersetzende Index.