Vermieter geht in meine Wohnung

  • Hallo
    bin neu hier und habe mal eine frage.
    Also zur zeit bin ich viel bei meiner freundin,da wir zusammen ein
    kind bekommen und ich halt ein wenig auf die andren kinder aufpasse.
    Ich habe meine eigene wohnung in einem familienhaus im unteren stock, ist nur eine zimmerwohnung mnit küche bad.
    Ich wahr letzte woche mal wieder zuhause um nach post zu schauen und meine heizung etwas höher stellen wegen der kälte.
    Meine vermieterin wohnt oben drüber,also bin ich mal hingestiefelt und habe ihr gesagt das ich die Heizung etwas höher gestellt habe,und auch mal nach dem rechten gesehen habe.
    Gestern wollte ich dann mal wieder nachhause, wo ich schon nen zettel fand vor der tür wo draufstand das ihr sohn in der wohnung war wegen der heizung.
    also ich in die wohnung und gedacht mich trifft der schlag, heizungen wurden runtergedreht,alle türen wurden geöffnet,sogar die vom kämmerchen,wo meine kartons stehen.
    dann wollte ich eigentlich in mein wohnzimmer, was ich normal immer abschließe weil ich solchen verdacht schonmal hatte, und mein schlüssel war weg, nach 15 min ca habe ich ihn gefunden und er lag im schrank vom flur,da wo ich ihn nicht hingetan habe.
    meine frage

    Darf ihr "sohn" in meine wohnung gehen ohne mich vorher zu fragen??
    Darf er einfach verschlossene türen öffnen?
    währe das nicht auch einbruch??
    also wenn ich ehrlich bin, habe ich jetzt kein gutes gefühl mehr wenn ich bei meiner freundin schlafe.
    Ist ein wenig viel ^^ sorry
    hatte auch schon den mieterverein geschrieben, aber da kam nur,kohle her sonst keine antwort.
    Danke im voraus.
    gruß

  • Hallo thoedon,

    ich empfehle Dir, den Schliesszylinder auszuwechseln. Den Originalen baust Du erst bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder ein.

    Nein, es ist m.E. kein Einbruch, sondern eher Hausfriedensbruch, strafbar nach § 123 StGB.

    Klar, der Mieterverein arbeitet nicht umsonst...

  • Hallo
    dem Vermieter einen Brief schreiben und ihn freundlich drauf hinweisen, dass das Betreten der Wohnung ohne dein Wissen strafbar ist. Sollte das ganze erneut vorkommen gibt es eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch. Jeder "normale" Vermieter würde nicht ohne das Wissen des Mieters die Wohnung betreten

  • Wie lang muss er sich vorher ankündigen? Kann er mich quasi auf dem Hausflur abfangen und sagen: Hey ich will mal was nachschauen bei ihnen und ich muss ihm das gestatten?


  • Klar, der Mieterverein arbeitet nicht umsonst...

    Sie sollten bei diesem Fragesteller Großbuchstaben meiden; es könnte der besseren Lesbarkeit und Verständnis dienen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!