Vermieterpflicht "Fensterisolierung"

  • Hallo!

    Ich wohne seit Mai 2009 in einem älternen Gebäude (ca. 1955) mit 1-fach-Verglasung zur Miete. Im Mietvertrag haben wir die Klausel, dass bei Modernisierung der Fenster monatlich x,-€ Mehrmiete zu zahlen sind. Wir haben jetzt die Fenster Wohnzimmerseitig erneuern lassen und zahlen die Hälfte von x,- mehr.

    Ist eine solche Klausel überhaupt rechtens?

    Des Weiteren möchten wir nun gerne auch die Rückseite (Schlafzimmer, Bad) mit neuen Fenstern haben. Gibt es hierfür keine Gesetzgrundlage, die den Vermieter dazu verpflichtet ohne dass wir einen Mehraufwand haben?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Ist eine solche Klausel überhaupt rechtens?

    ja, ist auch relativ üblich

    Gibt es hierfür keine Gesetzgrundlage, die den Vermieter dazu verpflichtet ohne dass wir einen Mehraufwand haben?

    ich kenn jedenfalls keine

  • Zitat


    Des Weiteren möchten wir nun gerne auch die Rückseite (Schlafzimmer, Bad) mit neuen Fenstern haben. Gibt es hierfür keine Gesetzgrundlage, die den Vermieter dazu verpflichtet ohne dass wir einen Mehraufwand haben?

    Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Das muß schließlich auch sofort bezahlt werden.
    Weitere Modernisierungen werden sich wiederum mit 11% mehr Kaltmiete niederschlagen. Da Sie auch durch die Nachhaltigkeit der Maßnahme (weniger Heizkosten) profitieren.

  • Hallo loucyphre,
    wenn an oder in Ihrer Wohnung in der Sie zur Miete wohnen, diverse Arbeiten vom Vermieter durchgefuehrt werden, so muss der Vermieter ersteinmal die Kosten selber tragen.
    Wenn es sich um eine Modernisierungsarbeit handelt ( Ausstausch der Fenster, das ist gut moeglich ) dann kann Ihr Vermieter 11% der Gesamtkosten auf Ihre Kaltmiete jaehrlich umlegen.
    Aber dieser ganze Ablauf der Modernisierung ist sehr umfangreich und bedarf von Seiten Ihres Vermieters Genauigkeit. Wird dies nich beachtet, so besteht fuer Sie ersteinmal keine hoehere Mietzahlung.
    Hier nur ein paar Stichtpunkte die wichtig sind vor der Durchfuehrung einer Modernisierung.
    > Die Erhoehungserklaerung ist nur wirksam, wenn die entstandenen Kosten berechnet und erlaeutert wurden
    > Die zu erwartende Mieterhoehung muss vor der Modernisierung mitgeteilt worden sein
    > Erst nach Abschluss der Modernisierung darf die Erhoehungserklaerung vom Vermieter abgegeben werden
    usw.

    Da Sie eine Klausel vereinbart haben, stellt sich die Frage ob diese nicht zum Nachteil des Mieters ist. Eine genaue Antwort sollte besser ein Sachkundiger Rechtsanwalt geben oder evet. der Mieterschutzbund kann da besser helfen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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