Beiträge von loucyphre

    Hallo!

    Ich wohne seit Mai 2009 in einem älternen Gebäude (ca. 1955) mit 1-fach-Verglasung zur Miete. Im Mietvertrag haben wir die Klausel, dass bei Modernisierung der Fenster monatlich x,-€ Mehrmiete zu zahlen sind. Wir haben jetzt die Fenster Wohnzimmerseitig erneuern lassen und zahlen die Hälfte von x,- mehr.

    Ist eine solche Klausel überhaupt rechtens?

    Des Weiteren möchten wir nun gerne auch die Rückseite (Schlafzimmer, Bad) mit neuen Fenstern haben. Gibt es hierfür keine Gesetzgrundlage, die den Vermieter dazu verpflichtet ohne dass wir einen Mehraufwand haben?

    Vielen Dank im Voraus!

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