Mieterhöhung nach Modernisierung

  • Hallo an alle,

    finde das Forum sehr hilfreich. Hab mich bereits hier eingelesen

    Mieterhöhung nach Modernisierung

    Meine Situation:

    Wohne seit 11 Jahren in einer 35 qm. Dachwohnung. Nach Eigentumerwechsel in 2011 habe ich einer Mieterhöhung um 20% zugestimmt. Jetzt werden weitere 65% aufgrund §559 BGB verlangt (Energieeinsparverordnung (ENEV) - Dachanhebung + Isolation).
    Die Mieterhöhungserklärung beziffert legiglich die Gesamtkosten und eine Verteilung nach Wohneinheiten. Meine Wohnung ist bereits vor Jahren isoliert. Andere Mieter haben kein Mieterhöhungsverlangen erhalten.

    Die Fragen:

    1. Darf der Vermieter nur bei einem Mieter 11% der Wohnungskosten für die Moderniesierung verlangen, bei anderen aber nicht?

    2. Ist die Umlage nach Wohneinheiten statt Wohnfläche bei Dachsanierung zulässig? Da meine Wohnung halb so groß wie die anderen im Haus ist, fällt dadurch die Mieterhöhung enorm aus.

    3. Gegenüber meiner Wohnung ist ein Wäschetrockenboden, den der Vermieter jetzt abgeschlossen hat. Ich vermutte, dass er durch die Dachanhebung eine neue Wohnung schaffen will. Dürfen dann überhaupt die Kosten nach §559 umgelegt werden?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

  • 1. Bitte übergehe die Antwort meines "Vorredners". Der verwechselt dieses Forum nämlich mit der Bütt. Vielleicht ist er ja ein Jeck.

    Lieber meinschlimmer,
    meine Wortwahl hat nix mit Karneval zu tun, sondern sollte ausschließlich eine ironische Erwiderung auf die doch sehr ungewöhnliche Fragestellung sein.

    OK,und sorry, nicht jeder versteht dieses Niveau der Ironie.

    will sagen: der Sachverhalt ist mir zu konfus, um antworten zu können.

    Ich weiß nicht, auf welcher Basis du deine Antworten begründest (vermutlich geht es nur darum, "überhaupt" etwas zu schreiben).

    Gute Besserung,
    P.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Den Link (Mietrechtslexikon) hatte ich auch schon gelesen. Leider sind die drei Fragen noch offen geblieben.

    ja klar, weil nicht wirklich erkennbar ist, worauf sich deine Fragen beziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Papadopulus (8. Februar 2012 um 18:39) aus folgendem Grund: Tippfehler (dürft ihr behaLTEN9

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