Was gilt eigentlich als Notfall?
Wenn man bei Eiseskälte bei zugeschlagener Tür nicht in seine Wohnung gelangen kann, weil der "Hauswartsservice" zwar eine Hotline betreibt, diese aber nur per 0180er-Nummer auf einen Anrufbeantworter umleitet und sich auch nach über 4 Stunden Wartezeit und trotz anderslautender Behauptungen(kostenloser Rückrufservice):
nichts tut, kann man dann von einem Notfall ausgehen und darf "gewaltsam" die Wohnungstür öffnen oder muß man "sich ausgesperrt zu haben" "als gottgewolltes Schicksal akzeptieren und den Kältetod vor der Wohnungstür sterben" bis sich irgendjemand erbarmt die Tür zu öffnen?
Es ist noch keine 2 Monate her, das eine ähnliche Situation existierte wobei damals durch eine verzogene Türzarge die Tür nicht mehr zu öffnen war, sodaß ein Schlüsseldienst die Tür öffnen mußte-auch das brauchte über 12 Stunden Wartezeit und die Verwaltungs wollte mir die Kosten aufdrücken mußte aber "den Schwanz einziehen" weil mangelhafte Wartung Ursache für das Problem war, diesmal Eigenverschulden-wäre mit echtem Hauswart ein Bagatellfall und in 1-2 Minuten lösbar gewesen.![]()
Ciao
Wolfgang